Änderung Baugesetz und Einführung Photovoltaikpflicht
Mit der Verschärfung des Baugesetzes sollen durch neue Regelungen Treibhausgasemissionen reduziert und der Energiebedarf gesenkt werden. Dies soll dazu beitragen, die Klimastrategie 2030 und 2050 zu erreichen. Derartige Verschärfungen stellen einschneidende Veränderungen dar, die ökologisch und ökonomisch sinnvolle Gesamtlösungen unterbinden können. Mit zwei im September 2023 eingereichten Referenden fordern die Initianten eine Volksabstimmung gegen die Einführung der geplanten Gesetzesänderungen. Dieser Beitrag informiert über die geplanten Gesetzesänderungen und beleuchtet positive wie negative Aspekte.

Podcast: Änderung Baugesetz und Einführung Photovoltaikpflicht

Dieser Beitrag informiert über die geplanten Gesetzesänderungen und empfiehlt, die Gesetzesänderungen bei der Volksabstimmung abzulehnen (2 x Nein).

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Referenden gegen die Photovoltaikpflicht und die Verschärfung des Baugesetzes

Die Verschärfungen des Baugesetzes (BauG), des Energieeffizienzgesetzes (EEG) sowie des Energieausweisgesetzes (EnAG) stellen einschneidende Einschränkungen dar und erschweren oder verunmöglichen eine situative und auf die Bedürfnisse angepasste Gesamtlösung unter Berücksichtigung aller relevanter ökologischer und ökonomischer Aspekte.

Die MiM-Partei empfiehlt die Referenden mittels Unterschrift zu unterstützen.

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Baugesetz


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Photovoltaikpflicht


zum Öffnen und Download der Unterschriftenbögen bitte auf das jeweilige PDF-Icon klicken. Weitere Tipps unten auf dieser Seite.

Gesetzesänderungen zur Erreichung der Klimastrategie

Die Klimastrategie 2030 verfolgt eine Reduktion der Treibhausgase zum Referenzjahr 1990 um 50%. Die Klimastrategie 2050 strebt die Reduktion der Treibhausgase auf netto Null an.

Hierfür sollen u.a. folgende Punkte im Baugesetz verankert werden:

  • Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen bei Wohnbauten und Nicht-Wohnbauten sowie bei umfassenden Dach-Renovationen. (Art. 64b)
  • Pflicht zur Installation einer Photovoltaikanlage auf bestehenden Nicht-Wohnbauten ab dem 1. Januar 2035.
  • Wärmeerzeuger für Raumwärme und/oder Warmwasser müssen für Neubauten oder bei Ersatz so ausgerüstet sein, dass der Energiebedarf vollständig mit erneuerbarer Energie gedeckt wird. (Art. 64e 3)
  • Mit nicht oder nicht nur erneuerbarer Energie betriebene Heizanlagen können als Ausnahme bewilligt werden, wenn z.B. der Einbau einer mit erneuerbarer Energie betriebenen Heizungsanlage oder die Umrüstung auf eine solche Anlage technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht tragbar ist und die Gebäudehülle ausreichend effizient ist oder massgeblich verbessert wird und die Wassererwärmung überwiegend mit erneuerbarer Energie erfolgt.
  • Eine Einsprache gegen die Installation von innen oder aussenliegenden Wärmepumpen ist nicht mehr zulässig. (Art. 73h)

Unter bestimmten Voraussetzungen sind weitere Ausnahmen möglich.

(Baugesetz (BauG) https://www.t.ly/lUEy3 (Link gekürzt), zugegriffen am 01.10.2023.)

Historische Entwicklung

03/2022

Einreichung Motion „Photovoltaik auf jedem Dach“

Einreichung der Motion „Photovoltaik auf jedem Dach“ durch drei Landtagsabgeordnete.

Am 07.03.2022 wird durch die Motionäre Georg Kaufmann und Patrick Risch sowie die Motionärin Manuela Haldner-Schierscher von der Freien Liste (FL) die Motion für "Photovoltaik auf jedem Dach" eingereicht.

(Haldner-Schierscher Manuela, Kaufmann Georg, Risch Patrick: Motion für "Photovoltaik auf jedem Dach". In: Parlamentsdienst https://www.t.ly/c8zc- (Link gekürzt), zugegriffen am 01.10.2023.)

04/2022

Motion „Photovoltaik auf jedem Dach“

Am 06.04.2022 wird die Motion „Photovoltaik auf jedem Dach“ vom Landtag an die Regierung überwiesen.
Der Landtag stimmt mit 19 Stimmen bei 24 Anwesenden der Überweisung der Motion an die Regierung zu. Die Photovoltaikpflicht wird in die Gesetzesvorlage (BauG) übernommen.

Die Regierung wird beauftragt, die notwendigen Massnahmen zu treffen, dass ab dem Jahr 2O25 eine Photovoltaik-Pflicht auf allen geeigneten Dachflächen bei Wohnbauten besteht. Die Photovoltaik-Pflicht soll bei Altbauten, bei denen eine Dachsanierung ausgeführt wird, ebenfalls zur Pflicht werden. Die Anlagen müssen die maximal mögliche Dachfläche ausnützen. Eine Abweichung von der Photovoltaik-Pflicht ist nur für Dachflächen möglich, bei denen eine Anlage erwiesenermassen inneffizient oder nicht möglich ist.

(Haldner-Schierscher Manuela, Kaufmann Georg, Risch Patrick: Motion für "Photovoltaik auf jedem Dach". In: Landtagsprotokolle des Landtags des Fürstentums Liechtenstein https://www.t.ly/2B2Sd (Link gekürzt), zugegriffen am 01.10.2023.)

06/2022

Referendum gegen "Verbotspolitik"

Ehemaliger Stellvertreter der Stellvertreterin des Regierungschefs kündigt Referendum gegen "Verbotspolitik" an.

Am 13.06.2022 erhält die Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni von Alexander Batliner Gegenwehr. Batliner kündigt ein Referendum gegen die in der Klimastrategie 2050 vorgesehenen Verbote und Pflichten, welche die Regierung bereits in die Vernehmlassung geschickt hat, an.

(Schädler Patrick: Batliner kündigt Referendum gegen "Verbotspolitik" an. In: Vaterland https://www.t.ly/cXdsa (Link gekürzt), zugegriffen am 01.10.2023.)

03/2023

Erste Lesung

Erste Lesung (02. und 03.03.2023) betreffend Abänderung des Baugesetzes (BauG), des Energieeffizienzgesetzes (EEG) und des Energieausweisgesetzes (EnAG)

Anlässlich der ersten Lesung hat der Landtag verschiedene inhaltliche Fragen an die Regierung gerichtet.

07/2023

Beantwortung Fragen

Anlässlich der ersten Lesung hat der Landtag verschiedene inhaltliche Fragen an die Regierung gerichtet.

Die Regierung nimmt am 4. Juli 2023 schriftlich Stellung.

In der Eintretensdebatte wurde vor allem das Verbot neuer Öl- und Gasheizungen sehr kontrovers diskutiert sowie verschiedentlich gefordert, das Gesetz in mehrere Vorlagen aufzuteilen. Ebenso wurde angeregt, zinslose Darlehen als zusätzliches Förderinstrument für den Umstieg auf erneuerbare Energien zu prüfen. Der Landtag sprach sich mit einhelliger Zustimmung für das Eintreten auf die Vorlage aus.
Die Regierung kommt der Forderung nach Aufteilung des Gesetzes in mehrere Vorlagen nach. Daher werden im Rahmen der zweiten Lesung (i) die Umsetzung der Gebäudevorschriften gemäss EU-Gebäuderichtlinie II und der MuKEn 2014 sowie (ii) der Photovoltaik-Pflicht gemäss den Motionen des Landtags vom 6. April 2022 in zwei getrennten Vorlagen behandelt.

(Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt: Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein zu den anlässlich der ersten Lesung über die Abänderung des Baugesetzes (BauG), des Energieeffizienzgesetzes (EEG) und des Energieausweisgesetzes (EnAG) aufgeworfenen Fragen. In: Stellungnahme der Regierung https://www.t.ly/W8o92 (Link gekürzt), zugegriffen am 11.09.2023.)

07/2023

Kein Verbot aber Erschwerung

Die Regierung sieht vom vorgesehenen Öl- und Gasheizungsverbot ab und nimmt dieses in der vorgesehenen Form aus der Gesetzesvorlage.

Der Einbau soll "nicht verunmöglicht, aber erschwert werden".
(O.V.: Jetzt doch kein Verbot von fossilen Heizungen. In: Vaterland https://www.t.ly/o8B9y (Link gekürzt), zugegriffen am 01.10.2023.)

09/2023

Zweite Lesung

Zweite Lesung betreffend Abänderung des Baugesetzes (BauG), des Energieeffizienzgesetzes (EEG) und des Energieausweisgesetzes (EnAG)

Am 07.09.2023 stimmt der Landtag mit 15 von 25 Abgeordneten der Vorlage (BauG), (EEG), (EnAG) zu.

(O.V.: Die Photovoltaik-Pflicht ist beschlossen. In: Radio Liechtenstein https://www.t.ly/s7gyz (Link gekürzt), zugegriffen am 01.10.2023.)

09/2023

Komitee zur Abänderung des Baugesetzes ergreift Referenden

Am 13.09.2023 ergreift das Komitee zur Abänderung des Baugesetzes zwei Referenden.

Die Regierung und die Mehrheit des Landtags schlagen eine Klima- und Energiepolitik auf dem Rücken und auf Kosten der Bevölkerung und der Wirtschaft, speziell des Gewerbes vor. Das Referendumskomitee steht zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens und befürwortet erneuerbare Energien, möchte jedoch eine Klima- und Energiepolitik mit der Bevölkerung und nicht gegen die Bevölkerung. Aus diesem Grunde erachten es die Mitglieder des Referendumskomitees als sinnvoll, beide Gesetzesvorlagen abzulehnen, damit die Regierung zusammen mit der Bevölkerung neue Vorschläge ausarbeiten kann, bei welchen Anreize im Zentrum stehen und nicht Verbote, Befehle, Vorschriften und Bürokratie.

(O.V.: Komitee zur Abänderung des Baugesetzes ergreift REFERENDUM. In: lie:zeit https://www.t.ly/s7gyz (Link gekürzt), zugegriffen am 01.10.2023.)

10/2023

Referenden erreichen 2.806 und 2.819 Unterschriften

Die Stimmberechtigten werden an der Urne entscheiden, ob sie die Photovoltaikpflicht auf Dächern einerseits sowie eine Verschärfung der Gebäudevorschriften bezüglich der Öl- und Gasheizungen andererseits wollen oder nicht.

Die Regierung legt den Termin zur Volksabstimmung zu beiden Referenden auf den 21.01.2024 fest.

Am gleichen Termin wird auch über die Volksinitiative zum elektronischen Gesundheitsdossier (eGD) entschieden.

Pro und Contra der Gesetzesänderungen

Regierung und Landtag (Pro)

Am 6. April 2022 hat der Landtag zwei Motionen zur Einführung einer Photovoltaik-Pflicht auf allen Dächern an die Regierung überwiesen. Ebenso hat der Landtag mit der Zustimmung zur Klimastrategie 2050 eine rasche Abkehr von fossilen Heizsystemen beschlossen. Nur so kann die Klimaneutralität des Landes bis 2050 erreicht werden. Mit diesen Massnahmen sollen nicht nur die Klimaziele erreicht werden, sondern auch die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern wie Heizöl und Gas reduziert werden. Mit dem EWR-Abkommen hat sich Liechtenstein zudem verpflichtet, europäische Regelungen zur Energieeffizienz von Gebäuden zu übernehmen.

Referendumskomitee (Contra)

Insgesamt wurden zwei Gesetzesvorlagen eingebracht, die getrennt voneinander die Photovoltaikpflicht für Dächer und die Regelung für Öl- und Gasheizungen behandeln. Es ist richtig, dass die Regierung von einem Öl- und Gasheizungsverbot im eigentlichen Sinn absieht. Eine fossile Heizung kann jedoch in Bestandsbauten nur ausgewechselt werden, wenn z.B. eine thermische Solaranlage installiert wird oder neue Fenster eingebaut werden. Bei Bestandsbauten kommt somit die neue Regelung quasi einem faktischen Verbot gleich, da für etliche Familien und Private diese zusätzlich gesetzlich auferlegten Kosten nicht tragbar sind.

Die beiden Vorlagen werden somit unter anderem: 

  • Renovationen von Dächern verteuern
  • die Kosten bei Neubauten ansteigen lassen, was der jungen Generation zum Nachteil gereicht
  • zu Mieterhöhungen führen
  • die Gewerbe- und Wirtschaftstreibende dazu verpflichten, bis 2035 eine Photovoltaikanlage auf ihren Dächern zu installieren
  • die Bürokratie im Bauwesen ausbauen
  • die Gemeindeautonomie bei der Orts- und Dorfbildentwicklung minimieren
  • die Einsprache-Möglichkeiten von Anwohnern beim Bau von Luft-Wärmepumpen abschaffen 
  • unter Umständen Firmen wie Private dazu zwingen, sich zu verschulden.

Da die beiden Vorlagen die beiden Kernthemen – Öl- und Gasheizung einerseits und Photovoltaikpflicht auf Dächern andererseits – in verschiedenen Vorlagen behandeln, hat das Referendumskomitee zur Abänderung des Baugesetzes beschlossen, gegen beide Vorlagen das Referendum zu ergreifen.

Auf Bestreben des Referendumskomitees kann das Referendum bis zum 06.10.2023 mittels Unterschrift unterstützt und somit eine Volksabstimmung ermöglicht werden.

MiM-Fazit: Gesetzesvorlagen müssen einen breiten Handlungsspielraum zulassen

Beim Bau oder der Sanierung eines Gebäudes gibt es viele Ansätze einer energiebewussten Bauweise: Zum Beispiel die Umsetzung einer Gebäudehülle mit minimen Energieverlusten, Verwendung nachhaltiger Baustoffe, die energiearm hergestellt werden (Stichwort graue Energie), Nutzung von Erdwärme, Grundwasser oder Luft als Energieträger, gezielte Nutzung solarer Energiegewinne usw.

Dies muss situativ beurteilt werden können. Es ist gängige Praxis, dass diese Möglichkeiten beim Bau durch Fachplaner eruiert und dem Bauherrn aufgezeigt werden. So hat der Bauherr eine solide Entscheidungsgrundlage und kann gezielt investieren. Es kann durchaus sinnvoll sein, beim Neubau weiter zu gehen, als es die Energievorschriften verlangen. Die Gesetzesvorlagen müssen einen breiten Handlungsspielraum zulassen, damit gezielte und auf die Bedürfnisse angepasste Lösungen möglich sind. Dies ist bei den Gesetzesänderungen (BauG), (EEG), (EnAG) nicht oder unzureichend der Fall. Zudem wird im Gesetz immer wieder angeführt, dass die Regierung Näheres über Verordnungen regelt. Somit ist die Definition ohne das Vorliegen der konkreten Verordnungen unklar und stellt keine verlässliche und eindeutige Grundlage dar.

Gerade jetzt wird uns durch die internationalen politischen Entwicklungen bewusst, wie negativ sich eine zu grosse Abhängigkeit von externer Energie auswirken kann. Es ist davon auszugehen, dass schon dieser Umstand zu einem Umdenken führen wird, ganz ohne Zwang und Pflicht.

Die MiM-Partei empfiehlt, die Gesetzesänderung bei der Volksabstimmung abzulehnen (2 x Nein).

Tipps zum Ausfüllen des Unterschriftenbogens

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Unterschriften aus einer Gemeinde

Für jede Gemeinde musst Du einen separaten Unterschriften­bogen verwenden und die Gemeinde oben eintragen. Unterschriften von im Fürstentum Liechtenstein stimmberechtigten Personen, die nicht in der auf dem Unterschriften­bogen angegebenen Gemeinde wohnen, werden nicht gezählt.

Individualisieren

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Das bestmögliche Druck­ergebnis erhältst Du, wenn Du den Unterschriften­bogen mit folgenden Drucker­einstellungen ausdruckst: Quer­format, tatsächliche Grösse, randloser Druck und optimale Qualität.


Änderung Baugesetz und Einführung Photovoltaikpflicht
Kevin Marxer 2 Oktober, 2023
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