Pressemitteilungen
der Partei Mensch im Mittelpunkt
Ja zur
Privatisierung von Radio L
Der Sonderstatus, der dem Radio L gegenüber den anderen Medien zukommt, kann nicht plausibel begründet werden und stellt eine Verzerrung des Wettbewerbs zwischen den Medienschaffenden dar. Ein Medium, welches derart umfangreich vom Staat mit finanziellen Mitteln ausgestattet wird, kann nur bedingt unabhängig und ausgewogen berichten. Es ist zu befürchten, dass dieser Umstand eine kritische Berichterstattung behindert und Voreingenommenheit fördert. Nur im freien Wettbewerb mit anderen Medien werden Anreize im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten geschaffen und nicht im Sinne der Geldgebenden. Es ist erfahrungsgemäss nicht förderlich, wenn sich der Staat als Geldgeber und Auftraggeber inszeniert. Wir unterstützen die "Radio L Privatisierungsinitiative" zur Privatisierung des Radiosenders "Radio Liechtenstein" der öffentlich-rechtlichen Anstalt "Liechtensteinischer Rundfunk (LRF)".
Generell sollen Anreize geschaffen werden, um eine bevölkerungsnahe Berichterstattung zu fördern. So könnte zum Beispiel im Zuge einer Umfrage ein Ranking erstellt werden, welches aufzeigt, welches Medium bei den Konsumentinnen und Konsumenten den grössten Zuspruch erhält. Diesem Medium könnte eine jährliche Sonderförderung zugesprochen werden. Dies würde für alle Medien Anreize schaffen und die Bürgerinnen und Bürger einbinden.
07.10.2024
Vorstand MiM-Partei
(Information zum verwendeten Bild: KI generiertes Bild auf Basis neuronaler Netze, trainiert durch die triiidot GmbH.)
Vortrag: Wissenschaftliche Methoden im journalistischen Alltag
Am 18. und 19. Oktober findet der 3. internationale Journalistenkongress in Hohenems statt. Das Programm beinhaltet eine prominent besetzte Podiumsdiskussion, Impulsvorträge hochkarätiger Referenten aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein sowie Workshops für Journalistinnen, Journalisten und für Studierende, die sich für Medien interessieren.
Neben den Chefredaktoren von z.B. WikiLeaks, der Neuen Zürcher Zeitung und der Neuen Osnabrücker Zeitung wird unter anderem auch der Diplomingenieur Daniel Lathan, Pressesprecher und Vorstandsmitglied der MiM-Partei in seiner Position als Marketing-Experte, Dozent und Unternehmer einen Impulsvortrag zum Thema "Wissenschaftliche Methoden im journalistischen Alltag“ halten.
Lathan thematisiert die Wichtigkeit wissenschaftlicher Vorgehensweisen im Journalismus. Er betont die Bedeutung von Offenheit gegenüber neuen Themen, methodischer Recherche sowie dem korrekten Zitieren als Mittel gegen „Abschreiben“. Zudem wird er auf den Spagat zwischen neutraler Berichterstattung und der Vermarktung von Themen eingehen.
Gerade in einer Zeit, in der Medien häufig von ideologischem Bias (Voreingenommenheit) beeinflusst werden, ist die Arbeit an einer ehrlichen, neutralen Berichterstattung entscheidend.
Untersuchungen zeigen, dass Medienberichte häufig von der persönlichen Meinung der Journalistinnen und Journalisten oder der politischen Ausrichtung des jeweiligen Mediums beeinflusst werden. Es gibt verschiedene Formen des „Bias“ (Voreingenommenheit) in der Berichterstattung:
- Ideologischer Bias: Förderung einer bestimmten Meinung.
- Coverage Bias: Bevorzugung bestimmter Themen.
- Gatekeeping Bias: Auswahl der Nachrichten, die berichtet werden.
- Statement Bias: Einflussnahme auf die Art und Weise, wie Themen präsentiert werden.
(vgl. Hamborg, Felix; Donnay, Karsten; Gipp, Bela: Automated identification of media bias in news articles: an interdisciplinary literature review. In: International Journal on Digital Libraries, 20. Ausgabe (2019), S. 391-415)
Einflussfaktoren können die politische Ausrichtung, Zielgruppeninteressen, finanzielle Aspekte oder der Einfluss von Werbepartnern sein.
Die Teilnahme an den Impulsreferaten und der Podiumsdiskussion ist kostenlos, eine rechtzeitige Sitzplatzreservierung jedoch erforderlich.
Veranstaltungsort: Otten Gravour Hohenems.
Weitere Informationen zur Veranstaltung
Website 3. internationaler Journalisten Kongress
Informationsbroschüre 3. internationaler Journalisten Kongress
07.10.2024
Vorstand MiM-Partei
Original Interview Vaterland: Aktuelle Ausrichtung der MiM-Partei
Am 10.01.2024 hat uns das Vaterland um ein Interview gebeten, dem wir in schriftlicher Form zugesagt haben. Am 15.01.2024 haben wir unter Einhaltung der maximalen Zeichen sämtliche Fragen beantwortet. Leider wurde der Beitrag nicht im Originalwortlaut als Interview veröffentlicht. Nachfolgend die Original Fragen mit unseren Antworten.
Mit der Abstimmung zu 2G ist MiM im Herbst 22 ein politischer Erfolg gelungen. Seither ist es allerdings – abgesehen von gelegentlichen Blog-Einträgen – still um die Partei geworden. Welche Ambitionen hat MiM noch, sich als politische Partei zu etablieren?
Unsere Ambition besteht darin, das politische Geschehen zu beobachten und zu kommentieren. Auf diese Weise unterstützen wir politische Vorstösse, die unserem Leitbild entsprechen. Wenn nötig greifen wir durch direktdemokratische Mittel selbst ein. Aktuell setzen wir uns für die „Abänderung des Gesetzes über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG)“ und gegen die Photovoltaikpflicht sowie die Verschärfung des Baugesetzes ein.
Wir unterstützen auch den Vorstoss zur „Volkswahl der Regierung“. Es ist davon auszugehen, dass damit eine bürgernahe Politik gestärkt wird und so weniger durch das Volk korrigierend über Referenden und Initiativen eingegriffen werden muss. Die Stärkung des Souveräns ist ein Qualitätsmerkmal und die „Volkswahl der Regierung“ ein Vertrauensbeweis in die Bevölkerung.
Wie viele Mitglieder hat MiM aktuell?
Unsere Mitgliederzahlen und Vereinsinterna behandeln wir vertraulich. Wir werden auch durch viele Nichtmitglieder finanziell und mit aktiver Mitarbeit unterstützt. Wir bedanken uns bei allen Personen und Organisation, die uns aktiv durch Ihre Mitarbeit und/oder durch Spenden unterstützen.
Auf der eigenen Website und in sozialen Medien hat sich MiM hin und wieder mit Beiträgen zu Wort gemeldet. Politisch aktiv sind Sie seit der 2G-Abstimmung aber nicht mehr geworden. Ist hier etwas in Planung oder beschränkt man sich nun auf das Publizieren?
Medien und Wirtschaft sind oft enger mit Politik verknüpft als angenommen. Direktdemokratische Mittel (Umfragen, Volksabstimmungen, Wahlen, Referenden, Initiativen und Petitionen) sind ein wesentlicher und wichtiger Feedbackmechanismus der Öffentlichkeit an die politischen Machthabenden.
Über Blogartikel, Podcasts und Interviews stellen wir eine klare, für alle zugängliche und genaue Berichterstattung zu aktuellen Themen u.a. aus den Bereichen Gesundheit, Wirtschaft, Umwelt und Medien bereit. Mit Mediencheck.li blicken wir auf die internationale seriöse Berichterstattung und veröffentlichen gezielt Themen und Meinungen, die in den inländischen Medien gar nicht aufgegriffen werden oder inhaltlich zu kurz kommen.
Wird MiM bei den Landtagswahlen 2025 antreten? Falls ja, haben Sie bereits mit der Kandidatensuche begonnen? Was wäre Ihr anvisiertes Wahlziel?
Eine Kandidatur bei den Landtagswahlen seitens der MiM-Partei ist nicht ausgeschlossen.
Es hat sich gezeigt, dass politische Veränderungen nicht zwingend eine Vertretung im Landtag erfordert. Wir sehen uns als Plattform für Informationen und aktive Beteiligung, unabhängig von formellen politischen Strukturen. Alle unsere Aktivitäten haben das Ziel einer gut informierten Öffentlichkeit, die für die Demokratie von entscheidender Bedeutung ist. Demokratien verfügen über Mechanismen der Selbstverbesserung. Die gute Qualität einer Demokratie verlangt die aktive Mitarbeit aller Bürgerinnen und Bürger, denn die Grenze zwischen Demokratie und Autoritarismus ist schlecht bewacht.
Nach der Abstimmung hiess es, man wolle sich anderen Themen widmen. Betrachtet man Ihre Website, ist das Thema Pandemie und Impfung nach wie vor sehr präsent, vereinzelt gibt es Beiträge zu politischen Vorstössen anderer. Mit welchen Schwerpunkten will MiM eine potenzielle Wählerschaft von sich überzeugen?
Wie aus den Beiträgen auf www.mim-partei.li zu entnehmen ist, befasst sich die MiM-Partei mit aktuellen politischen Themen.
Es geht uns nicht primär darum eine Wählerschaft zu überzeugen, sondern politische Vorstösse aus dem Volk zu fördern oder selbst anzustossen.
Es ist richtig, dass die MiM-Partei wie die Mehrheit des Landtages eine umfassende Aufarbeitung der Coronazeit als unabdingbar sieht, da dieses Thema nicht als abgeschlossen betrachtet werden darf. Es ist unerlässlich aus diesem Ereignis Lehren zu ziehen, um Fehler (z.B. Rechts- und Verfassungswidrige 2G-Regel) nicht zu wiederholen. Die aus öffentlicher Hand geförderten liechtensteinischen Leitmedien greifen diese Themen nicht im Sinne einer pluralistischen Berichterstattung auf.
Wo sieht sich MiM mittelfristig in der Parteienlandschaft?
Die MiM-Partei sieht sich kurz, mittel und langfristig als politisch aktiven Verein mit dem Ziel, das politische Geschehen aktiv mittels des Einsatzes direktdemokratischer Mittel, der Unterstützung von politischen Vorstössen aus dem Volk und einem Beitrag zur Meinungsbildung mitzugestalten.
Schriftliches Interview in der Originalfassung vom 15.01.2024
Vorstand MiM-Partei
Neue Plattform für Umfragen
Seit dem 24.06.2023 ist eine neue Plattform der MiM-Partei online.
Auf UMFRAGEN.LI können Bürgerinnen und Bürger an Umfragen zu allgemeinen Themen, insbesondere zu den Themenbereichen Gesundheit, Bildung, Wirtschaft, Kultur, Umwelt, Aussenpolitik, Justiz, Wissenschaft, Finanzen, Infrastruktur, Medien, Landwirtschaft und allgemeinpolitischen Themen teilnehmen.
Die Auswertungen werden in Form von redaktionellen Beiträgen aufbereitet und ebenfalls über UMFRAGEN.LI zur Verfügung gestellt. Neue Umfragen und Auswertungen werden hauptsächlich über die Social-Media-Kanäle der MiM-Partei kommuniziert.
„Wir sind davon überzeugt, dass wir durch die Nutzung von UMFRAGEN.LI eine bessere Basis für eine erfolgreiche politische Arbeit schaffen können. Die Meinungen und Bedürfnisse aller Bürgerinnen und Bürger aktiv abzuholen und zu berücksichtigen, ist die Grundlage für eine demokratische Gesellschaft“, so Kevin Marxer, Vorstand der MiM-Partei.
Die erste Umfrage auf der neuen Plattform widmet sich dem Thema "Meinungsfreiheit vor, während und nach der Corona Pandemie". „Wir laden alle Bürgerinnen und Bürger herzlich ein, unsere neue Website zu besuchen und an den Umfragen teilzunehmen.“
27.06.2023
Vorstand MiM-Partei
2G bleibt gesetz- und verfassungswidrig
52,7 % der stimmberechtigten liechtensteinischen Bevölkerung haben sich gegen die 2G-Gesetzesvorlage entschieden (Stimmbeteiligung: 66,8 %).
(Vgl.: Ergebnisse der Abstimmung vom 18. September 2022 - Gesetzliche Grundlage für 2G-Regelung. In: https://www.t.ly/9WL6, Link gekürzt, zugegriffen am 18.09.2022.)
Durch den Normkontrollantrag (444 Personen) und das Referendum (3572 Personen) wurde die Abstimmung ermöglicht. Im Gegensatz zur Schweiz kann zukünftig im Fürstentum Liechtenstein kein 2G als Massnahme zur Bekämpfung einer Pandemie eingeführt werden.
Die Vernunft hat gesiegt
Die Menschen sind wach und aufmerksam wenn es um die ungerechtfertigte Beschneidung ihrer Freiheitsrechte geht. Sie haben sich in der Mehrheit gegen eine willkürliche und diskriminierende Massnahme und für sachliche Argumente entschieden.
Wir müssen uns länderübergreifend immer mehr die Frage stellen, ob politischer Tatendrang der teils widersprüchlich ist und oft evidenzbasierte Argumente vermissen lässt, zu unverhältnismässigen Freiheitseinschränkungen und einer Spaltung der Gesellschaft führen darf.
Demokratische Rechte bleiben erhalten
Fakt ist, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über etwas abstimmen mussten, das in einem rechtsstaatlichen System selbstverständlich ist. Wer in einem Rechtsstaat elementare Bürgerinnen- und Bürgerrechte einschränken möchte, muss zunächst die Notwendigkeit dafür belegen und evidente Nachweise für die Wirksamkeit der geplanten Massnahmen erbringen.
Für die Regierung scheint die Begründung: „sich alle Möglichkeiten offen halten“ ausreichend zu sein, um ein derart einschneidendes Gesetz zu legitimieren: „Um so etwas wie die Wirksamkeit einer Massnahme geht es hier eben genau nicht, sondern rein um die Möglichkeit ...“ (Frick Manuel: TV-Podiumsdiskussion zu 2G. 24. August 2022, hier ab Minute 48:16)
Keine der Losungen der Regierung basierte auf Fakten. Es handelte sich ausschliesslich um Meinungen. Jetzt, nachdem das Volk entschieden hat, wird ihm Corona Müdigkeit unterstellt und die Fähigkeit sachliche Argumente zu verstehen abgesprochen (Vgl.: O.V. mit einem Zitat von Frick Manuel: 2G-Grundlage mit 52,7 Prozent abgelehnt. Radio Liechtenstein, 18.09.2022 In: https://www.t.ly/3JxuE.). Doch Politik und Wissenschaft leben aus dem Diskurs und müssen auch immer wieder Kritik verlangen und auch ertragen.
Im Bericht zur Umfrage des Liechtenstein-Instituts wird deutlich: „Die allermeisten hatten keine Mühe, zu einem Entscheid zu gelangen. Es stand ohnehin meist von vorneherein unerschütterlich fest.“ (Schädler, Patrick hier als Zitat von Milic Thomas: Hoffnung war ein wesentlicher Grund für das Nein. In: Liechtensteiner Vaterland vom 21. September 2022, S. 3 und https://www.t.ly/pw5F, zugegriffen am 21.09.2022.) und „Ungeimpfte lehnten die Vorlage mit 99 Prozent fast ausnahmslos ab“ (Ebd.). Das zeigt: Bei persönlicher Betroffenheit wird Manipulation und die Bedrohung der Meinungsfreiheit eindeutig bemerkt und die Menschen sind bereit, die eigene Komfortzone zu verlassen.
Gemäss der Umfrage sind es jedoch die „2G-kritischen Geimpften“ (Fritz, Daniela: Entschieden haben die Abstimmung die 2G-kritischen Geimpften. In: Volksblatt vom 21. September 2022, S. 5 und https://www.t.ly/tyFY, zugegriffen am 21.09.2022), die den Ausschlag für das Abstimmungsergebnis gaben, denn auch „31 Prozent der Geimpften empfand die Regelung als unzulässige Diskriminierung von ungeimpften Personen“. (Ebd.) Die Vermutung liegt nahe, dass ein mögliches Szenario von regelmässigen Impfungen zu dieser Begründung geführt hat.
Offener Diskurs und Beschaffung solider Daten
Wenn Meinungen als Wissen ausgegeben und wenn die Ansichten und Hypothesen von anderen diskreditiert und verunglimpft werden, ist der öffentliche Diskurs nicht mehr möglich.
Es wird Zeit, Daten zu allen Aspekten von Corona zu erheben:
- Anzahl der Infektionen
- Anzahl der Erkrankungen
- Schwere der Erkrankungen
- Anzahl der Impfungen
- Anzahl der Impfschäden und Nebenwirkungen
- Anzahl der schweren Verläufe
Wir müssen uns mit folgender Frage beschäftigen:
Warum ist es den führenden Parteien und Politikern so wichtig Bürgerinnen und Bürger bei unklarer oder unvollständiger Sachlage zu entmündigen?
Liechtenstein wäre prädestiniert um „auf kleinem Raum“ eigene Studien durchzuführen, deren Aussagekraft über die Grenzen Liechtensteins hinaus Beachtung finden würden. Die Voraussetzungen sind ideal und würden den Bürgerinnen und Bürgern Gewissheit, Sicherheit und Vertrauen bringen.
In Zukunft müssen Fakten zählen
Wir können mit Rücksicht auf unsere Mitmenschen und die eigene Gesundheit unsere Entscheidungen selbst treffen.
Jetzt gilt es zu reflektieren und Konzepte auf den Weg zu bringen, wie in Zukunft nachhaltig mit Pandemien umgegangen werden soll.
Wir werden auch in Zukunft, wenn notwendig, die Möglichkeiten des Normkontrollantrages, der Gesetzes- und Verfassungsinitiative, des Referendums und der Volksabstimmung zur Wahrung der Menschlichkeit in Vertretung des Volkes nutzen.
29.09.2022
Vorstand MiM-Partei
In seinem Post/Tweet vom 19.08.2022 empfiehlt der Journalist David Sele besser seinen Bildvorschlag für einen Beitrag der MiM-Partei zu verwenden. Er unterstützt damit Sexismus und die Darstellung einer Frau als Sexobjekt. Er unterstellt der MiM-Partei ähnlich bzw. gleich zu handeln. Eine sachlich, neutrale und nicht meinungsgefärbte Berichterstattung ist so nicht möglich.
2G – Unübliche Berichterstattung im Volksblatt
Zu der aktuellen E-Mail vom 13.09.2022 der Chefredaktion der Liechtensteinischen Volksblatt AG, in der uns mitgeteilt wird, dass man keine unserer Stellungnahmen oder Leserbriefe veröffentlichen möchte sowie uns belehrt, dass es unüblich sei, das Volksblatt nicht am Abstimmungssonntag zu eventuellen Treffen einzuladen, möchten wir nachfolgend Stellung nehmen.
Grundsätzlich ist zu erwarten, dass ein Leitmedium, insbesondere dann, wenn es sich in einer "faktischen Monopolsituation" befindet und teilweise von staatlichen Mitteln abhängig ist, umso mehr seiner Pflicht der ausgewogenen Berichterstattung nachkommt (Meinungspluralismus).
- Unüblich ist eine einseitige Berichterstattung (Informationsfreiheit), die aus einer Vielzahl von Argumenten offensichtlich eine einzige Aussage versucht als Schwachpunkt herauszuarbeiten und permanent repetiert.
- Unüblich ist es, persönliche Meinungen (Kommentare) nicht von Fakten zu trennen.
- Unüblich ist es, Stellungnahmen und/oder Lesendenbriefe zu Fehlinterpretationen insbesondere im Zuge eines Wahlkampfes zu einer Volksabstimmung, nicht zu veröffentlichen oder zumindest darauf einzugehen und die Gründe hierzu nicht zeitnah mitzuteilen.
(E-Mail vom 08.09.2022, Leserbrief via Website vom 09.09.2022 mit Nachweis als Screenshot und E-Mail vom 10.09.2022 mit Stellungnahmen zur aktuellen Berichterstattung ohne Antwort bis 13.09.2022; Veröffentlichung in der lie:zeit am 11.09.2022, abrufbar unter https://www.t.ly/gHks (Link gekürzt): 2G – Nachhilfe in Zitiertechnik.) - Unüblich ist es, die eigene Darstellung als einzige Wahrheit zu verkaufen und auf stichhaltige, sachlich korrekte Argumente nicht einzugehen.
(Pressemitteilung vom 08.09.2022, abrufbar unter https://www.t.ly/HY4K (Link gekürzt): 2G - Nachhilfe in Zitiertechnik) - Unüblich ist es, dem Vorstandsvorsitzenden Kevin Marxer Aussagen in den Mund zu legen, die so nie gegenüber dem Volksblatt gemacht wurden.
- Unüblich ist es, schriftliche Interviews abzulehnen und ohne überhaupt Fragen gestellt zu haben, einen entsprechenden Erkenntnisgewinn in Frage zu stellen:
„Es ist somit nicht davon auszugehen, dass durch ein schriftliches Interview mit der MiM-Partei ein Erkenntnisgewinn für unsere Leserinnen und Leser entstanden wäre.“
(O. V.: Kein Interview mit der MiM-Partei zur 2G-Abstimmung. In: https://www.t.ly/7Sf9 (Link gekürzt), zugegriffen am 10.09.2022)
Interviewanfragen wurden durch die MiM-Partei nicht abgelehnt, sondern im konkreten Fall die schriftliche Form aus zeitlichen Gründen angefragt/vorgeschlagen:
"Wäre es für Dich denkbar, dass Du uns die Fragen zusendest und wir diese schriftlich beantworten?"
(E-Mail vom 18.08.2022) - Unüblich ist es, wenn ein Redakteur im Namen des Volksblattes frauenverachtende und sexistische Kommentare in Zusammenhang mit der MiM-Partei in den sozialen Medien streut.
(siehe Bild) - Unüblich ist es, dass die Geschäftsleitung der Liechtensteinischen Volksblatt AG es nicht für notwendig hält zu der Thematik (7.) Stellung zu nehmen und weiterhin davon ausgeht, dass Ihr Mitarbeiter tatsächlich neutral über den Sachverhalt berichten kann.
(E-Mail an Geschäftsführung Liechtensteinische Volksblatt AG vom 24.08.2022)
Die Geschäftsleitung der Liechtensteinischen Volksblatt AG unterstützt einen Mitarbeiter, der dem Ansehen seines Berufsstandes schadet. - Unüblich ist es, Zeit von nur 4 h für eine Stellungnahme zu gewähren und dann trotz rechtzeitiger Beantwortung die Stellungnahme nicht zu veröffentlichen:
"(.. Die Aussage, wir hätten unzulässig manipulierte Zitate verwendet) spiegelt ausschliesslich Deine Meinung wieder. Du hast keinerlei Belege dafür. Wie Du schreibst: „(..) der Satz (KANN) nur als Fazit der 3G Studie gewertet werden, (..).“ Du wirst sicherlich dazu – so wie wir – Personen kontaktiert haben, die die entsprechende fachliche Kompetenz besitzen."
(E-Mail-Korrespondenz mit Volksblatt vom Dienstag, 6. September 2022, 16:14 Uhr)
Üblicherweise informieren wir Medien, die sich an den Journalistenkodex halten, zeitnah über aktuelle Ereignisse und stehen ggfs. bei tagesaktueller Berichterstattung (z. B. Ausgang von Referenden und Volksabstimmungen) per Telefon oder persönlich zur Verfügung.
Aufgrund der oben genannten Erfahrungen scheint die Liechtensteinische Volksblatt AG nicht bereit zu sein, sich
- der Wahrheitssuche,
- der Informationsfreiheit,
- dem Meinungspluralismus,
- der Trennung von Fakten und Kommentaren,
- der Quellenbearbeitung,
- der angemessenen Verwendung von Illustrationen,
- der Anhörung bei Vorwürfen
zu verpflichten und sich an Vereinbarungen
- zu Interviews (Veränderung des Sinnes),
- der Autorisierung der zur Publikation vorgesehenen Inhalte sowie
- der Berichtigungspflicht
zu halten und auf der Leserbriefseite einen grösstmöglichen Freiraum zuzugestehen.
(Vgl. o. V.: Richtlinien zur "Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten". In: https://www.t.ly/UsKK (Link gekürzt), zugegriffen am 15.09.2022)
Wenn wir es richtig verstanden haben, ist das Volksblatt an einer Richtigstellung sowie der Veröffentlichung unserer Stellungnahmen und Leserbriefe nicht interessiert. Dem entnehmen wir, dass auch in Zukunft an einer ausgewogenen Berichterstattung kein Interesse besteht.
17.09.2022
Vorstand MiM-Partei
2G - Nachhilfe in Zitiertechnik
Stellungnahme/Richtigstellung zum Volksblattartikel vom 25.08.2022 „Kein Bezug zu 2G: MiM verfälscht Zitat aus Corona-Evaluation“ und „Manipuliertes Zitat schafft es in die Abstimmungsbroschüre“ vom 07.09.2022 von David Sele
Ein Zitat ist manipuliert, wenn es nicht korrekt zitiert wurde. Das Zitat aus dem Bericht des Deutschen Sachverständigenausschusses wurde durch die MiM-Partei korrekt zitiert und würde jede Plagiatsprüfung einer Dissertation bestehen, denn die aufgrund der Verständlichkeit hinzugefügten Wörter sind mit eckigen Klammern deutlich gekennzeichnet (https://www.scribbr.de/wissenschaftliches-schreiben/klammer/).
Die nun mehrfach von einem Redakteur des Volksblattes mit
erhobenem Zeigefinger und manipulativen Überschriften veröffentlichten Artikel
basieren auf der Meinung des Redakteurs, dass Abschnitte, Unterabschnitte und
Absätze in einer wissenschaftlichen Ausarbeitung beliebig gesetzt werden
können. Dem ist nicht so:
Gemäss den Richtlinien für wissenschaftliche Ausarbeitungen: „Ein
Absatz besteht aus einer Kernidee, die durch 1 – 2 Kernsätze dargestellt wird.“
(https://www.scribbr.de/wissenschaftliches-schreiben/abschnitte-und-absaetze/)
ist davon auszugehen, dass ein Absatz in einer wissenschaftlichen Ausarbeitung
einem Gedanken bzw. einer Kernidee gewidmet ist. Der letzte Satz in einem
Absatz stellt daher in der Argumentation zumeist ein Fazit bezüglich des
gesamten Absatzes bzw. der Kernidee dar.
Falls der Deutsche Sachverständigenausschuss eine Differenzierung zwischen den beiden in besagtem Absatz herangezogenen Studien gemacht haben sollte, müssten die beiden Bereiche des Absatzes gemäss der Richtlinie in zwei Absätzen angeführt sein. Das ist jedoch nicht der Fall.
Die Anfrage der MiM-Partei an den Redakteur des Volksblattes hinsichtlich seiner Nachweise, dass sich der im Fokus stehende Satz des Deutschen Sachverständigenausschusses – entgegen aller Richtlinien zur Schreibgestaltung wissenschaftlicher Arbeiten – tatsächlich nur auf die Hälfte des Absatzes bezieht oder dass der Satz in der Originalstudie von López-Güell et al. eindeutig nachweisbar vorhanden ist, konnte der Redakteur bis heute nicht belegen und bleibt daher eine Meinung einer einzelnen Person.
Der letzte Absatz und damit der Zusammenfassung des oben genannten Kapitels „6.1.1.2. DIE WIRKUNG VON 2G-/3G-BESCHRÄNKUNGEN AUF DAS PANDEMIEGESCHEHEN“ zur „Bewertung der Reformbedürftigkeit und Handlungsempfehlungen“ ist dahingehend aufschlussreich: Hier wird 2G und 3G im gleichen Atemzug genannt und das Fazit ist für 2G und 3G identisch: „Aufgrund der defizitären Datenlage zur Wirksamkeit der 2G/3G-Regeln hinsichtlich der Reduktion der Infektionszahlen und der Hospitalisierungsrate kann keine klare wissenschaftliche Aussage zur Wirksamkeit – vor allem über den Zeitraum von 3 Monaten hinaus – getroffen werden."
Es gibt keine eindeutigen Nachweise dafür, dass 2G wirksamer ist als 3G. Wenn das der Fall wäre, würde der Deutsche Sachverständigenrat demgemäss eine Unterscheidung und mit Sicherheit eine Empfehlung in Richtung 2G ausgesprochen haben. Das ist bis heute nicht der Fall.
Wenn besagter Redakteur hierzu weiterhin eine andere Meinung vertreten möchte und der MiM-Partei eine Fehlinterpretation unterschieben möchte, bitten wir um Belege. Und insbesondere einen Nachweis dafür, dass 2G hinsichtlich der Verhinderung von Hospitalisierungen eine grössere Wirkung haben soll als 3G.
08.09.2022
Vorstand MiM-Partei
Stellungnahme zum Volksblattartikel vom 20.08.2022 „Nein-Argumente von MiM basieren auf Hoffnung“ und „Stimmenfang mit falsch interpretierter Statistik“ von David Sele
Unsere Argumente basieren nicht auf Hoffnung!
Wir stützen unsere Argumente auf folgende Quellen:
1. Evaluation der Rechtsgrundlagen und Maßnahmen der Pandemiepolitik. Hrsg. Sachverständigenausschuss des deutschen Bundesgesundheitsministeriums, 30.06.2022
2. Schriftliche Anfrage an Dr. med. Jochen Steinbrenner, Vorsitzender der Geschäftsleitung Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland.
3. Bericht zum spitalbasierten COVID-19-Sentinel Überwachungssystem. Hrsg. Schweizerische Eidgenossenschaft, 25.07.2022
Alle Argumente: https://www.mim-partei.li/referenden-volksabstimmungen
Die Aussage, dass „.. Marxer schlicht davon aus (geht), dass dieser Ernstfall nicht eintritt.“, wurde nicht getroffen. Es wurde über die Sinnhaftigkeit der 2G-Regel diskutiert. Kevin Marxer hat stichhaltige Argumente dafür angeführt, dass selbst in einem Ernstfall 2G keinen Sinn macht und somit kategorisch auszuschliessen ist.
Die Aussage „Marxer und MiM haben sich eine Auswertung herausgepickt, die zur Untermauerung ihrer These, die Impfung sei nutzlos, ungeeignet ist“ ist falsch. Es wurde in der Sendung über die Intensivbettenbelegung und nicht über die Sinnhaftigkeit einer Impfung gesprochen.
In dem Artikel „Bei der 2G Abstimmung geht es nur um eine einzige Frage“ (Vaterland, 18.08.2022) bezieht sich Manuel Frick auf die Situation im Dezember 2021 und trifft die Aussage, dass „die Intensivplätze .. praktisch ausschliesslich durch Ungeimpfte besetzt (waren)“. Heute stimmt diese Aussage nachgewiesenermassen bezogen auf die „Ausschliesslichkeit“ nicht mehr. Betrachtet man den Zeitraum April bis Mai 2022 belegen mehr Geimpfte als Ungeimpfte die Intensivbetten in den erfassten Spitälern.
Richtig ist: Bei Betrachtung insbesondere der vulnerablen Altersgruppen und bei Gegenüberstellung der Geimpften in der Bevölkerung in Bezug zum Anteil der Intensivbettenbelegung, ist die Impfung auf Basis der Statistik hilfreich.
Um die Aussage, „dass ausschliesslich Ungeimpfte die Intensivbetten belegen“ in Bezug auf die „Ausschliesslichkeit“ unter aktuellen Gesichtspunkten zu widerlegen, ist die Anzahl aller nicht geimpften Personen (28) und aller mindestens einmal geimpften Personen (61) im beschriebenen Zeitraum von 2 Monaten in Korrelation zu den Anteilen der geimpften und nicht geimpften Bevölkerung zu setzen.
22.08.2022
Vorstand MiM-Partei
Stellungnahme zum Landtagsentscheid vom 29.06.2022 zum Thema 2G-Regelung
Der Antrag von Thomas Rehak (DpL), dass der Landtag vor der Einführung von 2G konsultiert werden muss, wird mit 3 Stimmen nicht angenommen. Das heisst, dass sich der Landtag selbst das Mitspracherecht entzogen hat und der Aufgabe als Kontrollorgan und Volksvertretung nicht nachkommen möchte.
Der Antrag auf eine Volksabstimmung von Herbert Elkuch (Dpl) wird mit 9 Stimmen nicht angenommen. Somit hat sich der Landtag nicht nur des eigenen Mitspracherechts beraubt, sondern wünscht auch keine Mitsprache des Volkes.
Das Volk muss somit selbst aktiv werden, da die Volksvertretung dies nicht tut.
Der Antrag von Sascha Quaderer (FBP), dass die 2G-Regel nur für Personen ab 16 Jahren eingeführt werden kann, wird mit 12 Stimmen nicht angenommen. Somit wird einmal mehr zu Lasten von Kindern und Jugendlichen entschieden, obwohl die fatalen psychischen Folgen für diese Generation bekannt und dokumentiert sind.
Der Antrag von Sascha Quaderer (FBP), die Geltungsdauer auf den 30. April 2023 (anstatt 30. Juni 2023) zu kürzen, wird mit 6 Stimmen nicht angenommen. Selbst eine geringfügige Änderung, die Zuversicht geben würde, findet keine Mehrheit. Somit schwebt das Damoklesschwert bis zum Sommer 2023 über der Bevölkerung.
Wir werden uns dieser Herausforderung annehmen und informieren nach entsprechender Vorbereitung.
Auf die Frage des Landtags an die Regierung, ob es mittlerweile Rechtsfälle mit Schadensersatzanspruch gibt, die sich auf das Urteil beziehen, konnte die Regierung keine Antwort liefern.
Impfpflicht durch die Hintertüre
Anstatt aus aktueller Sicht auf Basis wissenschaftlicher Fakten und Erfahrungen (es wurde keine einzige Fachperson angehört) die 2G-Regel neu zu bewerten, wird ein Urteil, das die 2G-Regelung zum damaligen Zeitpunkt als verfassungs- und gesetzeswidrig darstellt, herangezogen, um eine Art Unterwürfigkeit aufgrund des Zollvertrages zu zelebrieren. Heute sind wir klüger und können nachweisen, dass die 2G-Regelung absolut keinen Vorteil brachte. Eine Entscheidung wurde nicht anhand von Fakten, sondern anhand der Tatsache getroffen, dass man Angst haben könnte, dass man nicht die Intensivbetten der schweizerischen Nachbarn nutzen könnte, wenn es wieder zum Einsatz der 2G-Regel in der Schweiz kommen würde und dann Partnerkrankenhäuser mit Intensivbetten die Aufnahme verweigern würden, weil man keine 2G-Regelung im eigenen Land, das keine Intensivbetten vorhalten kann, umgesetzt hätte.
Die Möglichkeit einer indirekten Impfpflicht derart durch die Hintertüre einführen zu wollen und sogar das Argument vorzubringen, man würde Menschen mit der 2G-Regelung vor dem Tod schützen, ist perfide. Bei einer Gesetzesänderung, die es der Regierung ermöglicht, Bürgerinnen und Bürger in ihren Grundrechten zu beschränken, muss das Volk selbstverständlich abstimmen und sachlich und fachlich korrekt informiert werden.
29.06.2022
Vorstand MiM-Partei
Fahrplan und Ziele 2022
Möglichkeiten der politischen Einflussnahme
Obwohl unsere junge Partei derzeit noch in keinen Gremien vertreten ist, kann trotzdem politische Arbeit geleistet werden. Dies mit der Bildung von Arbeitsgruppen, der Erarbeitung nötiger Grundlagen für die politischen Themen und einer fortlaufenden Information an alle Interessierten. Die gewonnenen Erkenntnisse können dann entweder medial gestreut werden, oder als Grundlage für Petitionen oder auch Initiativen dienen. Ebenso sieht die Partei Potential in öffentlichen Veranstaltungen für einen themenbezogenen Informationsaustausch. Der Vorteil einer (noch) nicht in Gremien eingebundenen Partei besteht darin, dass der Fokus auf die Bereiche gerichtet werden kann, die primär im Interesse der Partei liegen. Dies begünstigt ein freies Arbeiten und ermöglicht durchaus die Einflussnahme im Bereich einer Opposition.
Themen und Programm 2022
Coronakrise
Die Partei hat zu der Coronakrise klar Stellung bezogen und vertritt die Ansicht, dass auch, oder gerade in Krisensituationen das Mitspracherecht und die Selbstbestimmung Bestand haben müssen. Wir sehen die Aufgabe der Politik in einer sachlichen und seriösen Aufklärung der Bevölkerung, in der Erarbeitung von verständlichen und nachvollziehbaren Empfehlungen und im Aufbau und der zur Verfügungstellung der nötigen Mittel und Infrastrukturen. Mit dem Artikel 10 Abs.2 der Verfassung, ist die Möglichkeit zum Einsatz von Notverordnungen über maximal sechs Monate gegeben. In einer Krise von grosser Tragweite, kann eine Notverordnung genutzt werden, um die oben genannten Vorarbeiten zu leisten. Danach ist die Bevölkerung selbst in der Lage, die vorgegebenen Empfehlungen umzusetzen. Die Limitierung von Notverordnungen auf sechs Monate soll zudem verhindern, dass über dieses Mittel eine zeitlich unbegrenzte Einschränkung der Verfassungsrechte möglich wird. Mit der Aufhebung fast aller Massnamen am 16.02.2022 ist offensichtlich auch die Regierung der Ansicht, dass die vorher verordneten Massnahmen nicht mehr zu rechtfertigen sind. Somit rückt dieses Thema vorerst in den Hintergrund. Natürlich wird die Partei das Geschehen weiter beobachten und Daten rund um dieses Thema sammeln. Die vergangenen zwei Pandemiejahre sollen (auch selbstkritisch) rekapituliert werden, um künftig auf solche Szenarien vorbereitet zu sein, um wenn nötig, schnell eingreifen zu können.
Siehe hierzu unser Blogbeitrag: Wieso die 3G-/2G-Regel und jede Art von Impfdruck unbegründet ist
Neue Wege in der Energieversorgung
Wie erstmals am 06.02.2022 auf Telegram mitgeteilt, möchten wir uns mit dem Thema einer nachhaltigen und möglichst autonomen Energieversorgung beschäftigen. Die derzeitige Ukraine-Krise zeigt leider zu deutlich, wie problematisch eine starke Abhängigkeit auf ausländische Energielieferanten sein kann. Vorab besteht die Aufgabe darin die aktuelle Lage zu analysieren, Kenntnisse über mögliche Energieträger und Quellen zu erlangen und daraus Schlüsse zu ziehen für mögliche Szenarien. Uns ist durchaus bewusst, dass dieses Thema sehr umfangreich und komplex ist und einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Ziel ist es, erste Resultate innert Jahresfrist präsentieren zu können.
Siehe hierzu unser Blogbeitrag: Neue Wege in der Energiepolitik
Mitgliedschaft und Arbeitsweise
Natürlich freuen wir uns über möglichst viele Mitwirkende. Auf unserer Website kann sich jeder und jede einen Eindruck über uns, unsere Partei und unsere Werte verschaffen. Auch besteht hier die Möglichkeit den Newsletter zu abonnieren und sich als Mitglied zu registrieren. Alle Daten der Mitglieder werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt. Wir freuen uns auf einen regen Informationsaustausch und eine interessante Zusammenarbeit. Aber auch ein geselliges Beisammensein, abseits politischer Belange, soll dabei nicht zu kurz kommen.
Uns ist eine speditive und zielorientierte Arbeitsweise sehr wichtig, ganz nach dem Zitat von Theodore Roosevelt: „Tu was du kannst, mit dem was du hast, dort wo du bist.“
Der Vorstand trifft sich wöchentlich, um das weitere Vorgehen zu besprechen und klare Aufgaben zu verteilen. Ein regelmässiger Informationsfluss auf unseren Medien, ist uns sehr wichtig. Bei allen Publikationen legen wir grössten Wert auf eine saubere Recherche, belastbare Daten und genaue Quellenangaben, sowie die Einhaltung der Standards des Datenschutzes.
Siehe hierzu unser Blogbeitrag: MiM als interaktive Partei
15.03.2022
Vorstand MiM-Partei
Öffnung und Aufhebung der Massnahmen
Die fast vollständige und aus unserer Sicht überfällige Öffnung begrüssen wir sehr. Unsere Sichtweise sowie entsprechende Argumentationen und Belege finden Sie hier: Wieso die 3G-/2G-Regel und jede Art von Impfdruck unbegründet ist.
Die weiteren Schritte sehen wir in der lückenlosen Aufarbeitung der vergangenen zwei Jahre in Bezug auf Erkenntnisgewinnung und allgemein politische Entscheidungen, deren Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft sowie zukünftige Massnahmen in Zusammenhang mit dem Umgang mit Pandemien.
Wir sehen nach wie vor die Gefahr, dass zukünftigen Krankheitswellen wieder mit Verordnungen, Einschränkungen und Druck auf Ungeimpfte begegnet wird. Die Aufgabe der Politik liegt unseres Erachtens in einer fachlichen und sachlichen Aufklärung, in der Ausarbeitung von Empfehlungen und der Verbesserung der Infrastruktur.
Vernünftige und nachvollziehbare Empfehlungen werden von der Bevölkerung angenommen.
Die Selbstbestimmung und das Recht auf Information und Mitsprache sehen wir als Grundrecht, das es gilt wieder stärker zu verankern. Nachhaltige Politik sehen wir in der aktiven Kommunikation mit der Bevölkerung. Liechtenstein muss in die Lage gebracht werden eigene Daten zu erheben, Standpunkte in jede Richtung zu hinterfragen und selbstbestimmt in bestem Wissen und Gewissen im Namen des Volkes zu handeln.
23.02.2022
Vorstand MiM-Partei