Sollte Hätte Könnte Würde
Ein Resümee der Sitzung des Landtages des Fürstentum Liechtenstein zur Abänderung des Gesundheits­gesetzes. Wir haben bei den wichtigen Stellen nachgefragt.

In ihrer Landtagssitzung vom 29.06.2022 haben einzelne Mitglieder des Landtages des Fürstentums Liechtenstein sowie der Regierungsrat folgendes mögliche Szenario (Regelungsgefälle) prognostiziert, sollte sich Liechtenstein auf Basis des Zollvertrages einzelnen gesundheitlichen Massnahmen (hier am Beispiel der 2G-Regelung) nicht der Schweiz „anschliessen“:

Man sollte Angst haben, dass man nicht die Intensivbetten der schweizerischen Nachbarn nutzen könnte, wenn es wieder zum Einsatz der 2G-Regel in der Schweiz kommen würde und dann Partnerspitäler mit Intensivbetten die Aufnahme verweigern würden, weil man keine 2G-Regelung im eigenen Land, das keine Intensivbetten vorhalten kann, umgesetzt hätte.

Vgl.: Sondersitzung Landtag des Fürstentums Liechtenstein vom 29.06.2022. In: https://vimeopro.com/landtag/sonderlandtagjuni2022, zugegriffen am 07.07.2022.

Wir haben bei der Geschäftsleitung der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland, der Regierung des Kantons St. Gallen sowie der Regierung des Fürstentums Liechtenstein nachgefragt und um die Beantwortung konkreter Fragen sowie eine Stellungnahme gebeten. Die bisher eingegangenen Aussagen decken sich in keiner Weise mit den seitens der Regierung und einem Grossteil des Landtags prognostizierten Szenarien.

Vorab sei gesagt, dass die Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland und natürlich speziell der Standort Grabs als direkter Nachbar sich (wie bisher auch) weiterhin in der Verantwortung in der vollumfänglichen Versorgung der Patientinnen und Patienten aus dem Fürstentum Liechtenstein sehen. Ausführliche Informationen haben wir am Ende dieses Blogbeitrages zusammengestellt.

Doch zunächst zu den Kernaussagen.

Die wichtigsten Kernaussagen zum Thema Regelungsgefälle und Zollvertrag

Wir haben die wichtigsten Kernaussagen aus der Sondersitzung des Landtages des Fürstentums Liechtenstein vom 29.06.2022 zu dem Thema Regelungsgefälle, Zollvertrag, Partnerverträge mit Spitälern in der Schweiz und Einsatz der 2G-Regelung nachfolgend zusammengefasst.

 
 

Teil 1 der Landtagssitzung vom 29.06.2022

"Der Kanton St. Gallen verpflichtet sich, im Rahmen der verfügbaren Betten, Patienten mit steuerlichem Wohnsitz im Fürstentum Liechtenstein im Kantonsspital St. Gallen sowie in den Kantonalsspitälern Grabs und Walenstadt aufzunehmen."

„Somit ist für uns wohl nur ein Regelungsgefälle zur Schweiz hin zu beachten. [..] Bekanntlich gibt es [.] eine Vereinbarung aus dem Jahr 1977, welche die Aufnahme von Patienten aus dem Fürstentum Liechtenstein im Kantonsspital St. Gallen, und in den kantonalen Spitälern Grabs und Walenstadt regelt. [..] So haben damals unsere Regierung und der Regierungsrat des Kantons St. Gallen eine sogenannte Aufnahmeverpflichtung vereinbart. Heisst im Konkreten: >Der Kanton St. Gallen verpflichtet sich im Rahmen der verfügbaren Betten Patienten mit steuerlichem Wohnsitz im Fürstentum Liechtenstein im Kantonsspital St. Gallen sowie in den kantonalen Spitälern Grabs und Walenstadt aufzunehmen.< Wichtig hierbei ist der Einschub >im Rahmen der verfügbaren Betten<.“

Marxer-Kranz Gunilla: Sondersitzung Landtag des Fürstentums Liechtenstein vom 29.06.2022. In: https://vimeopro.com/landtag/sonderlandtagjuni2022, zugegriffen am 07.07.2022, hier ab Minute 38:10.

 
 

Teil 2 der Landtagssitzung vom 29.06.2022

"Wir hängen am Tropf der Schweizer Intensivpflege und da wäre es schwer zu rechtfertigen wenn wir grundlegend einen anderen [..] Weg gehen würden, auch wenn dieser [..] in Nuancen eben möglich ist."

Ich stelle mir [das] schon so vor, dass wenn wir uns ganz anders verhalten hätten und gesagt hätten, ja was schert uns die Schweizer Regelung, was schert uns die Abhängigkeit von den Schweizer Intensivkapazitäten, wir machen was wir möchten und im Extremfall eben gar nichts und lassen das durchrauschen, dass das auch Konsequenzen haben könnte. Verträge, Spitalverträge können aufgekündigt werden. Dann werden wir relativ schnell ohne Intensivmöglichkeiten dann eben (äh) – dann würden wir uns dieser Situation konfrontiert sehen.“

Frick Manuel: Sondersitzung Landtag des Fürstentums Liechtenstein vom 29.06.2022. In: https://vimeopro.com/landtag/sonderlandtagjuni2022, zugegriffen am 07.07.2022, hier ab Minute 49:00

„Der Engpass sind die Intensivkapazitäten. Solche haben wir nicht in Liechtenstein.“

Frick Manuel: Sondersitzung Landtag des Fürstentums Liechtenstein vom 29.06.2022. In: https://vimeopro.com/landtag/sonderlandtagjuni2022, zugegriffen am 07.07.2022, hier ab Minute 51:36.

„Würden uns die Intensivstationen noch zur Verfügung stehen, wenn wir eine 2G-Massnahme nicht einführen würden? [..] Diese hypothetische Frage lässt sich nicht ohne Weiteres beantworten. Ich möchte mich aber nicht darauf verlassen müssen, dass die Schweiz Patienten aus Liechtenstein weiterhin gleichberechtigt behandelt, [..].“

Frick Manuel: Sondersitzung Landtag des Fürstentums Liechtenstein vom 29.06.2022. In: https://vimeopro.com/landtag/sonderlandtagjuni2022, zugegriffen am 07.07.2022, hier ab Minute 1:03:14.

„Das Epidemie-Gesetz ist bei uns anwendbar – auch das schweizerische Covid-Gesetz [..]. Wir hängen am Tropf [..] der Schweizer Intensivpflege und da wäre es schwer zu rechtfertigen, wenn wir grundlegend einen anderen – einen Liechtensteiner – Weg gehen würden, auch wenn dieser Liechtensteiner Weg in Nuancen eben möglich ist.

Frick Manuel: Sondersitzung Landtag des Fürstentums Liechtenstein vom 29.06.2022. In: https://vimeopro.com/landtag/sonderlandtagjuni2022, zugegriffen am 07.07.2022, hier ab Minute 1:14:00 .

„Ich würde auf diesen Einschub aufgrund eines möglichen Regelungsgefälles mit der Schweiz absehen.“

Frick Manuel: Sondersitzung Landtag des Fürstentums Liechtenstein vom 29.06.2022. In: https://vimeopro.com/landtag/sonderlandtagjuni2022, zugegriffen am 07.07.2022, hier ab Minute 1:43:30.

„Und bringen wir es doch auf den Punkt. Wenn die Schweizer das eben einführen, wenn diese 2G-Regel aufgrund der Verhältnismässigkeit, dann wird die Regierung das auch machen müssen. [..] Wir werden uns so oder so der Schweizer Lösung anpassen müssen, sonst wird uns die Schweiz die Intensivpflegeplätze ziemlich sehr sicher sperren und das bedeutet ein Gesundheits- bzw. Todesrisiko für liechtensteinische Bürgerinnen und Bürger.“

Lampert Wendelin: Sondersitzung Landtag des Fürstentums Liechtenstein vom 29.06.2022. In: https://vimeopro.com/landtag/sonderlandtagjuni2022, zugegriffen am 07.07.2022, hier ab Minute 1:44:50.

„Die Grundsatzfrage da ist [..]: Wir müssen sicher die Schweizer (äh) wir dürfen sicher kein Schweizer Regelungsgefälle haben [..].“

Rehak Thomas: Sondersitzung Landtag des Fürstentums Liechtenstein vom 29.06.2022. In: https://vimeopro.com/landtag/sonderlandtagjuni2022, zugegriffen am 07.07.2022, hier ab Minute 1:47:38.
 
Derartige Aussagen verängstigen Liechtensteiner Bürgerinnen und Bürger massiv. Denn das bedeutet: Wenn Liechtenstein die Massnahmen der Schweiz nicht 1zu1 umsetzt, könnte es zu einer Versorgungssituation kommen, in der liechtensteinische Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf die Intensivversorgung schlechter gestellt sind als Bürgerinnen und Bürger in der Schweiz.

Wir haben nachgefragt

Derartige Aussagen bedürfen unserer Meinung nach entsprechender Belege, da wir hier die Absicht der Panikmache vermuten sowie eine grundlegende Tendenz, zukünftige Eingriffe in die Grundrechte auf Basis nicht geprüfter Aussagen und Vermutungen am Volk vorbei zu entscheiden, feststellen. Insbesondere die Aussagen des Regierungsrats Manuel Frick drängen einem diese Vermutung förmlich auf.

Wir haben folgende Fragen an die Geschäftsleitung der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland, der Regierung des Kantons St. Gallen sowie der Regierung des Fürstentums Liechtenstein gestellt mit der Bitte aufgrund der Dringlichkeit des aktuellen Referendums uns binnen einem Tag zumindest kurz eine Antwort zukommen zu lassen, ob wir mit einer Stellungnahme rechnen können.

  1. Welcher Partnervertrag oder -verträge aus dem Jahr 1977 der liechtensteinischen Regierung oder Organisationen bzw. Institutionen wie dem Landesspital im Land Liechtenstein existiert/existieren mit Spitälern (St Gallen, Grabs und Walenstadt) in der Schweiz? Sind diese Verträge einsehbar?
  2. Wie beurteilen Sie die oben geschilderte Situation in Bezug auf die „verfügbaren Betten“? Wären Sie rechtlich dazu verpflichtet oder hätten Sie die Möglichkeit aufgrund der oben geschilderten Situation (wenn Liechtenstein sich z. B. nicht der 2G-Regelung aus der Schweiz anschliesst) Intensivpatientinnen und Intensivpatienten abzulehnen, trotz „verfügbarer Betten“? Welche Parameter sind hier für Sie wichtig (Rechtliche oder Intensivbettenzahlen)?
  3. Konkret: Wäre es denkbar, dass die oben geschilderte Situation Einfluss auf die Intensivbettenbelegung in Ihrem Spital in Bezug auf Bürgerinnen und Bürger aus Liechtenstein hätte? Wie läuft die Bettenvergabe, wenn Liechtenstein sich nicht zu 100% an Vorgaben auf Basis des Zollvertrages hält?
  4. Würden Sie aufgrund der oben geschilderten Situation dem Land Liechtenstein den Aufbau eines eigenen Intensivsystems empfehlen?
  5. Sehen Sie vertragliche Interaktionen zwischen Ihren Partnerverträgen (falls vorhanden) und dem Zollvertrag. Wenn ja: Welche?
  6. Wenn keine Betten verfügbar sind, welche Regelung tritt dann ein?
  7. Haben Politiker oder die Regierung bei Ihnen diesbezüglich Anfragen gestellt?
  8. Ist die Presse ebenfalls mit ähnlichen Fragen an Sie herangetreten?
  9. Wurden damals, als Liechtenstein auf die Maskenpflicht verzichtet hat, oben genannte Fragestellungen auch erörtert? (Vgl.: In Liechtenstein braucht es keine Maske beim Einkaufen. In t.ly/GsOj, zugegriffen am 07.07.2022)

Zusammenfassung der Antworten

Nachfolgend stellen wir unsere Einschätzung dar, die wir teils mit den entsprechend zuständigen Personen abgeklärt haben. Offene Punkte werden wir zeitnah ergänzen. Es lohnt sich diesen Artikel weiter zu verfolgen.

Zu 1.: Diese Fragestellung ist direkt durch die Regierung bzw. das Gesundheitsdepartement des Kantons St. Gallen zu beantworten. Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein teilt uns mit, dass alle aktuellen Verträge auf der Seite des Liechtensteinischen Krankenkassenverbands abrufbar sind. Wir finden dort nur die "Spitalvereinbarung zwischen dem Fürstentum Liechtenstein, dem Kantonsspital St. Gallen und der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland" aus dem Jahr 2012. Dort heisst es, dass die Vereinbarungsspitäler verpflichtet sind Patientinnen und Patienten unabhängig von ihrer Versicherung aufzunehmen und dass diese Aufnahmepflicht von den verfügbaren Betten abhängig gemacht werden kann. Die Vereinbarung ist unbefristet und kann jeweils zum Ende jedes Kalenderjahres gekündigt werden.

(Vgl. Spitalvereinbarung zwischen dem Fürstentum Liechtenstein, dem Kantonsspital St. Gallen und der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland, Aufnahmepflicht Art. 3. In: t.ly/rkDI, zugegeriffen am 08.07.2012)

Der in der Landtagssitzung angesprochene Partnervertrag aus dem Jahr 1977, ist dort nicht auffindbar. Wir bleiben dran. Wir werden natürlich nochmals explizit nachfragen, ob die Tatsache, dass Liechtenstein andere Massnahmen als die der Schweiz im Rahmen ihrer Coronapolitik umsetzt aktuell zu einer Auflösung dieser Verträge führen könnte. Die Rückmeldungen, die uns erreichen, lassen diesen Schluss in keiner Weise zu – zumal auch ohne diesen Vertrag Patientinnen und Patienten in den jeweiligen Spitälern aufgenommen werden (siehe "Zu 2."bis "Zu 6.").

Zu 2.: Die Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland, wie auch alle anderen öffentlich-rechtlichen Spitäler des Kantons St. Gallen, unterscheiden bei Patientinnen und Patienten nicht auf Basis ihrer Herkunft oder Nationalität, sondern ausschliesslich nach medizinischen Kriterien. Folglich hat eine Patientin oder ein Patient aus dem Fürstentum Liechtenstein jederzeit und uneingeschränkt genauso Anrecht auf ein Intensivbett z. B. im Spital Grabs wie jede andere Patientin oder jeder andere Patient.

Zu 3.: Nein, wie oben erwähnt hat eine solche Situation keine Auswirkung auf die Behandlung von intensivpflichtigen Patienten aus dem Fürstentum Liechtenstein. Die denkbaren Auswirkungen des Zollvertrages werden wir mit der Regierung des Kantons St. Gallen klären (siehe "Zu 1.").

Zu 4.: Die letzten zwei Jahre haben deutlich aufgezeigt, dass für die Versorgung intensivpflichtiger Patientinnen und Patienten nicht die infrastrukturellen Voraussetzungen ausschlaggebend sind, sondern vielmehr das für den Betrieb notwendige Fachpersonal. Nach zwei Jahren Pandemie darf resümiert werden, dass der Aufbau von weiteren Intensivplätzen unseres Erachtens nicht zielführend ist bzw. aufgrund der Kriterien (Fallzahlen etc.) auch eine Anerkennung nach SGI nicht erreicht werden kann.

Zu 5.: Das Ministerium für Gesellschaft und Kultur im Fürstentum Liechtenstein sieht nach einer schriftlichen Anfrage durch uns keine Interaktionen zwischen den Tarifverträgen und dem Zollvertrag. 
Sieht aber die Möglichkeit der Kündigung (siehe "Zu 1.") weil einzelne in den Verträgen enthaltene Vereinbarungen – unter den Umständen, dass sich auf Schweizer Seite die Ansicht durchsetzen könnte, dass diese nicht mehr zulässig oder nicht mehr opportun sind – ein Kündigungsgrund sein könnten. Aus unserer Sicht regeln Tarifverträge ausschliesslich die anwendbaren Tarife sowie die vom Fürstentum Liechtenstein übernommenen Kosten bei krankenversicherten Patientinnen und Patienten.
Grundsätzlich hat jede Patientin und jeder Patient das Recht an einem Spital in der Schweiz aufgenommen zu werden (siehe "Zu 2.").

Zu 6.: In solchen Fällen wird – wie bereits während der gesamten Covid-19-Pandemie – der laufende Austausch sowie die Koordination zwischen den Leitungen der Intensivstationen in Grabs, St. Gallen, Chur und dem nahen Vorarlberg (bei Bedarf mit weiteren Spitälern in der Schweiz) gepflegt sowie nötigenfalls die Verlegung von Patientinnen und Patienten vorgenommen. Somit konnte während der Covid-19-Pandemie stets sichergestellt werden, dass alle intensivpflichtigen Patienten versorgt wurden.

Zu 7. und 8.: Wir haben Informationen von Spitälern in der Schweizer Umgebung eingeholt. Bislang hat sich weder die Regierung noch die Presse bei diesen Einrichtungen zu den Fragestellungen informiert.

Zu 9.: Auf unsere Anfrage hin wurde an Schweizer Spitälern eine unterschiedliche Behandlung von Patientinnen und Patienten aus Liechtenstein aufgrund der Entscheidung der Landesregierung, auf die Maskenpflicht zu verzichten, nie diskutiert. Aufgrund der Behandlungspflicht stellt sich diese Frage nicht.
Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein verweist wieder auf den Zollvertrag (siehe "Zu 5.") und führt an, dass beide Situationen nicht vergleichbar seien. Eine Studie, die die Effektivität einer 2G-Regelung anführt, wurde nicht genannt.

Wir bedanken uns bei Manuel Frick, Regierungsrat Ministerium für Gesellschaft und Kultur für die erneute Darstellung des Standpunktes der Regierung des Fürstentums Liechtenstein; der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland insbesondere bei Herrn Dr. med. Jochen Steinbrenner, MAS (CEO), Vorsitzender der Geschäftsleitung für die schnellen Auskünfte. Wir hoffen mit dieser Einschätzung sämtliche Bedenken – in Bezug auf eine adäquate Behandlung der liechtensteinischen Bevölkerung – somit zerstreut zu haben.

Unterwürfigkeit um jeden Preis

Unterwürfigkeit um jeden Preis, weil man nicht anecken will und Bürgerinnen und Bürger zu verunsichern, weil man permanent das schlimmste Szenario an die Wand malt und dieses Mittel zu benutzen, um Gesetze in kürzester Zeit zu verabschieden, ist nicht unsere Auffassung basisdemokratischer Werte. Wir sind heute weiter als vor einem Jahr. Wir haben neue Erkenntnisse und die Immunisierung der Bevölkerung ist auf einem ganz anderen Stand. Generationengerechtigkeit und die Freiheit des Menschen über seinen Körper selbst zu entscheiden scheinen keine Werte mehr zu sein. Wir lehnen Brachialmethoden ab und lehnen auch die gesetzliche Verankerung zur Möglichkeit der Einführung derartiger Methoden ab. Wir fordern endlich eigene Studien unter Einbeziehung von landesansässigen Unternehmen, Einrichtungen und Ämtern sowie Schaffung einer unabhängigen Kontrollinstitution.

Wenn die Regierung derart Angst um Ihre Verträge hat, wieso informiert sie sich nicht bei den Vertragspartnern (siehe "Zu 7. und 8.")? Wieso verweist sie nicht auf die vielen anderen Tarifverträge ("Zu 1.")? Wieso werden derartige Verträge nicht nachgebessert: "Im Fall einer Pandemie wird das Kündigungsrecht ausgesetzt."? Glaubt die Regierung wirklich, dass ein Spital einen lukrativen Tarifvertrag während einer Pandemie kündigen wird, wo ohnehin enorme Einbussen entstehen, weil Betten frei gehalten werden und z. B. Operationen nicht durchgeführt werden können*? Es gibt sicherlich noch weitere Spitäler (aktuell TILAK – Tiroler Landeskrankenanstalten GmbH, Innsbruck und Vorarlberger Krankenhaus-Betriebsgesellschaft.m.b.H. Feldkirch) im nicht Schweizer Ausland (kein Zollvertrag), die darauf warten, Tarifverträge mit Liechtenstein zu schliessen. Und was ist nach der Kündigung - nach der Pandemie? Die Verträge werden dann erneut geschlossen als wäre nichts gewesen?
Es ist Zeit für einen nachhaltigen und verträglichen Umgang, für Konzepte, die nicht auf Ausgrenzung basieren, sondern auf einem respektvollen Miteinander, auf Hilfeleistung und Behandlung statt Isolation, auf Berücksichtigung neuer Erkenntnisse und den gezielten Einsatz zugelassener Medikamente durch Fachkräfte.
* siehe auch: "100 Mio. Verlust bei Spitälern im Kanton St. Gallen" Vgl.: Keine Angst vor Konkurrenzsituation. In: https://www.radio.li/beitrag_nachhoeren/record/58689/16-03-22/keine-angst-vor-konkurrenzsituation, zugegriffen am 09.07.2022

Kein einziger der Verträge hat einen Einfluss auf das Anrecht auf ein Intensivbett.

Wir setzen uns weiterhin für Menschen in Liechtenstein ein: für Gesundheit und für offene, ehrliche und vor allem auf Fakten basierte Kommunikation.

Gib dem Volk eine Stimme 

und unterstütze uns dabei einen Volks­entscheid zur Abstimmung über den Beschluss des Land­tages in seiner Sitzung vom 29.06.2022 über die Abänderung des Gesundheits­gesetzes und damit der Schaffung von Grundlagen für Zutritts­beschränkungen zu Betrieben, Restaurants, Freizeit­einrichtungen und Veranstaltungen für Nicht-Geimpfte oder Nicht-Genesene (2G) zu erwirken.

Sollte Hätte Könnte Würde
Mensch im Mittelpunkt 8 Juli, 2022
Diesen Beitrag teilen