Elektronisches Gesundheitsdossier
Seit Juli 2023 werden im Rahmen des elektronischen Gesundheitsdossiers (eGD) medizinische und genetische Daten jeder in Liechtenstein wohnenden Person ohne deren Zustimmung erfasst und gespeichert. Mit einer im April 2023 eingereichten Volksinitiative wird eine Gesetzesänderung gefordert. Die Initiative fordert, dass Personen sich aktiv (Opt-in) zum eGD anmelden müssen. Dieser Beitrag bietet eine Übersicht über die Entwicklung sowie die Vor- und Nachteile einer elektronischen Erfassung gesundheitsrelevanter Daten.

Dieser Blogartrikel wird fortlaufend aktualisiert.

Opt-out Antrag eGD: Privatperson

Antrag auf Durchsetzung Widerspruchsrecht elektronisches Gesundheitsdossier (eGD) zur Abmeldung (Opt-out) beim eGD für Privatpersonen. 
Du kannst das PDF wie gewohnt am Computer oder Mobiltelefon ausfüllen und dann ausdrucken und unterschreiben.
Version v01: Wir freuen uns auf Rückmeldungen und aktualisieren ggfs. den Antrag.

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zum Öffnen und Download des Antrags bitte auf das PDF-Icon klicken. Weitere Tipps unten auf dieser Seite.

Volksinitiative betreffend die Abänderung des Gesetzes über das elektronische Gesundheitsdossier (eGD)

Aktuell wird ohne explizite Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger ein elektronisches Gesundheitsdossier (eGD) generiert, sofern kein Widerspruch (Opt-out) erhoben wird.
Die Initiatoren möchten eine Gesetzesänderung dahingehend, dass nur mit expliziter Zustimmung (Opt-in) ein eGD erstellt werden kann.

Die MiM-Partei empfiehlt, die Initiative mittels Unterschrift zu unterstützen.

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zum Öffnen und Download des Unterschriftenbogens bitte auf das PDF-Icon klicken. Weitere Tipps unten auf dieser Seite.


eGD als Staatsspeicher

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Historische Entwicklung

11/2020

Erste Lesung eGD-Gesetz (EGDG)

Die erste Lesung zum Thema "Gesetz über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG)" findet am 06.11.2020 im Landtag statt.

Die Gesetzesvorlage wird von allen Anwesenden mit 24 Stimmen angenommen.

02/2021

Beantwortung Fragen

Anlässlich der ersten Lesung hat der Landtag verschiedene inhaltliche Fragen an die Regierung gerichtet.

Die Regierung nimmt im Februar 2021 schriftlich Stellung.

(Ministerium für Gesellschaft: Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines Gesetzes über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG) aufgeworfenen Fragen. In: Stellungnahme der Regierung https://www.t.ly/-kqeZ (Link gekürzt), zugegriffen am 11.09.2023.)

05/2021

Zweite Lesung eGD-Gesetz (EGDG)

Am 07.05.2021 stimmt der Landtag über das elektronische Gesundheitsdossier (eGD) ab.

Das "Gesetz über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG)" wird vom Landtag einstimmig angenommen.

(Protokoll https://www.t.ly/JYplp (Link gekürzt), zugegriffen am 11.09.2023.)

02/2023

Einreichung eGD-Datenschutz-beschwerde

Am 01.02.2023 wird eine umfassende Datenschutzbeschwerde bei der Datenschutzstelle (DSS) durch eine Bürgerin eingereicht.

Über die Datenschutzbeschwerde wird die Öffentlichkeit per Leserbrief durch die Beschwerdeführerin persönlich informiert.

(Quelle. https://www.t.ly/JBXmk (Link gekürzt), zugegriffen am 11.09.2023.)

03/2023

Einreichung Petition zum eGD

Am 24.03.2023 reicht eine Gruppe von 24 Unterzeichnenden die "Petition – elektronisches Geundheitsdossier (eGD)" ein.

Am 04.04.2023 wird die Petition vom Landtag an die Regierung überwiesen.

(Quelle. https://www.t.ly/B080Y (Link gekürzt), zugegriffen am 11.09.2023.

Quelle https://www.t.ly/mJIV8 (Link gekürzt), zugegriffen am 11.09.2023.)

04/2023

Anmeldung Volksinitiative zum eGD-Gesetz

Zwei Bürger meldeten am 18.04.2023 bei der Regierungskanzlei eine Volksinitiative zur Abänderung des Gesetzes über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG) an.

Die Initianten sehen aufgrund der praktizierten Opt-out-Variante in Bezug auf die Europäische Datenschutzverordnung (DSGVO) ihre Rechte betreffend des Schutzes ihrer Persönlichkeit und Grundrechte hinsichtlich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Gefahr. Die Tatsache, dass für alle Krankenversicherten in Liechtenstein ohne deren explizite Zustimmung ein eGD generiert wurde, stösst auf Unverständnis.
(Vgl.: Quelle https://www.t.ly/B1a8l (Link gekürzt), zugegriffen am 11.09.2023.)

06/2023

Erlass Verfügung der Datenschutzstelle zum eGD-Gesetz

Am 19.06.2023 erfolgt der Erlass der Datenschutzstelle (DSS) unter dem Aktenzeichen 103.1.2 / 2023-2371.

Über den Erlass der Datenschutzstelle (DSS) wird die Öffentlichkeit per Leserbrief durch die Beschwerdeführerin persönlich informiert: "Eine eGD-Datenverarbeitung von im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecke, zum Zweck der wissenschaftlichen oder historischen Forschung oder für statistische Zwecke ist verboten. Das entsprechende Gesetz muss in Bezug auf die Nichtanwendbarkeit von «Art. 9 Abs. 2 Bst. j DSGVO» angepasst werden."

(Quelle https://www.t.ly/lbK1r (Link gekürzt), zugegriffen am 11.09.2023.)

07/2023

Inkrafttreten des eGD-Gesetz (EGDG)

Die Datenerfassung wird per Gesetz vom 01.01.2022 ab dem 01.07 2023 verlangt.

Ab dem 01.07.2023 sind EGD-Gesundheitsdienstleister verpflichtet:

a) im Behandlungsfall die in Art. 5 Abs. 2 genannten Daten im elektronischen Gesundheitsdossier zu speichern; vorbehalten bleibt Art. 6 Abs. 1;

b) die besonderen datenschutzrechtlichen Anforderungen nach Art. 8 und 9 zu erfüllen.

(Quelle https://www.t.ly/xA3ci (Link gekürzt), zugegriffen am 11.09.2023.)

10/2023

Volksinitiative eGD erreicht 1.829 Unterschriften

Nachdem zwei Bürger am 18.04.2023 bei der Regierungskanzlei eine Volksinitiative zur Abänderung des Gesetzes über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG) angemeldet haben und die Regierung diese für formal richtig erklärt hat, kommt es ab dem 15.09.23 zu einer Unterschriftensammlung.

Mit Ende der Unterschriftensammlung am 27.10.2023 werden 1.829 beglaubigte Unterschriften bei der Regierungs­kanzlei eingereicht. Mit mehr als 1.000 Unterschriften kommt die Gesetzesvorlage vor den Landtag.

11/2023

Volksabstimmung

Der Landtag hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 08.11.2023 dem Initiativbegehren zur Abänderung des Gesetzes über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG) gemäss BuA Nr. 125/2023 nicht zugestimmt (5 zu 20 Stimmen). 

Die Regie­rung wird gemäss Art. 82 des Volksrechtegesetzes mit der Anberaumung einer Volksab­stimmung beauftragt und legt das Abstimmungsdatum für den 21.01.2024 fest.

Am gleichen Termin entscheiden die Stimmberechtigten auch, ob sie die Photovoltaikpflicht auf Dächern einerseits sowie eine Verschärfung der Gebäudevorschriften bezüglich der Öl- und Gasheizungen andererseits wollen oder nicht.


Datenkrake eGD – Wenn Auftragsverarbeiter sich Deine Gesundheitsdaten krallen

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Pro und Contra elektronisches Gesundheitsdossier (eGD)

Regierung und Landtag fordern eine moderne eHealth-Lösung, die Informationen über Patientinnen und Patienten sammelt, unabhängig von Ort und Zeit verfügbar macht und dabei hilft Risiken z. B. im Zusammenhang mit Medikamentenunverträglichkeiten zu minimieren sowie Diagnosefehler und Doppelspurigkeiten in der Behandlung zu beheben. Seit dem 01.07.2023 nimmt jede Bürgerin und jeder Bürger, sofern nicht widersprochen wird (Opt-out), automatisch an der Datenerfassung mittels eGD teil.

Die Initianten sehen aufgrund der praktizierten Opt-out-Variante in Bezug auf die europäische Datenschutzverordnung (DSGVO) ihre Rechte betreffend des Schutzes ihrer Persönlichkeit und Grundrechte hinsichtlich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Gefahr. In Zukunft sollen die Bürgerinnen und Bürger nicht automatisch beim eGD angemeldet sein.

Auf Bestreben der Initianten kann die Initiative bis zum 17.10.2023 mittels Unterschrift unterstützt und somit eine Volksabstimmung ermöglicht werden.

Pro eGD

Argumente, die für ein eGD sprechen

Ein koordinierter und kontrollierter Datenaustausch wird ermöglicht.

Mit dem eGD wird ein koordinierter und kontrollierter Datenaustausch ermöglicht. An sonst bestünde mehr und mehr das Problem, dass die Daten mit unterschiedlichen (elektronischen) Prozessen über unterschiedlichste Kommunikationswege weitgehend unkoordiniert ausgetauscht würden.

Datenerfassung erfolgt über eine etablierte eHealth-Plattform.

Die in Liechtenstein eingesetzte Lösung ist eine etablierte eHealth-Plattform, welche von Siemens Healthineers in vielen Ländern, insbesondere auch in Österreich (unter dem Namen «ELGA: Elektronische Gesundheitsakte) und in der Schweiz (in Kooperation mit der Schweizerischen Post AG) im Einsatz ist und täglich von tausenden Personen genutzt wird.

Die Datenhoheit liegt bei den Patientinnen und Patienten.

Die Patientin/der Patient hat die Datenhoheit und entscheidet über die Ablage der Daten im eGD, über den Zugriff auf diese Daten durch Leistungserbringende und kann Gesundheitsdaten oder genetische Daten über die Mobile App eGD oder am PC jederzeit einsehen.

Das Bedürfnis nach Digitalisierung steigt.

Auf Grund der laufenden und stetig beschleunigenden Digitalisierung steigt auch im Gesundheitswesen das Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger, dass mit den technischen Errungenschaften und Möglichkeiten schrittgehalten wird.

Patientinnen und Patienten können Widerspruch einlegen.

Falls keine medizinischen Daten und Informationen im eGD abgelegt werden sollen, so kann Widerspruch eingelegt oder auch zu einem späteren Zeitpunkt verlangt werden, dass alle bis dahin gespeicherten Daten gelöscht werden.

Contra eGD

Argumente, die gegen ein eGD sprechen

Die Qualitätsansprüche im Bereich Datenschutz müssen für alle gelten.

Der Datenschutz ist bei einem Opt-out Verfahren unbefriedigend, da keine aktive Zustimmung eingeholt werden muss. Bei jedem Verein hingegen muss eine explizite Zustimmung zur Datenverarbeitung eingeholt werden. Beim eGD, in dem hochsensiblen Gesundheitsdaten erfasst werden, müssen dieselben Qualitätsansprüche gelten.

Kognitiv eingeschränkte Menschen haben ein Recht auf Schutz der Persönlichkeit.

Der Datenschutz – z.B. auch von Menschen mit kognitiven Einschränkungen – ist höher zu gewichten als eine Digitalisierung um jeden Preis.

Die Gefahr von Hackerangriffen ist real.

Das eGD birgt das Risiko, dass bei einem "Datenunfall" bzw. einem Hackerangriff hochsensible Daten in Umlauf geraten. Dabei könnten Daten während dem Datenaustausch zwischen zwei IP-Adressen oder direkt vom Server oder Client (Nutzer der IP-Adressen) mitprotokolliert und missbraucht und in der Datenbank selbst verändert werden. Über IP-Adressen an sich besteht hingegen unabhängig vom Registrar keine Gefahr eines Datenmissbrauchs.


Das eGD bildet keine solide Datenbasis.

Das eGD ist nicht zuverlässig und bildet keine solide Grundlage z. B. für einen (Notfall-) Arzt, da jede Person selbst Daten löschen und verwalten kann. Zudem gibt es keine Garantie, dass z. B. laut eGD verschriebene Medikamente auch eingenommen wurden.


eGD Daten können missbraucht werden.

Es besteht die Gefahr, dass das eGD zur Verhaltenssteuerung von Personen durch ökonomische Anreize verwendet werden könnte.

Eine Kompatibilität zu anderen Systemen ist nicht gegeben.

Das eGD ist weder mit der schweizerischen elektronischen Patientenakte noch dem österreichischen Pendent (ELGA) kompatibel und ist somit eine Liechtensteinische "Insellösung".


Leben in der überwachten Gesellschaft

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MiM-Fazit: Der Teilnahme am eGD muss aktiv zugestimmt werden (Opt-in)

Es ist grundlegend wichtig, dass für die Erfassung, Speicherung und Verwendung von persönlichen Daten eine aktive Zustimmung der betroffenen Personen eingeholt werden muss. Dies ist ein elementarer Grundsatz des Datenschutzes.
Nur so ist gewährleistet, dass sich eine Person bewusst unter Abwägung der Vor- und Nachteile entscheiden konnte. Eine Opt-out Variante wird diesem Qualitätsmerkmal nicht gerecht und birgt die Gefahr, dass Personen auf Grund mangelnder Information unwissentlich mit einem eGD "zwangsbeglückt" werden.
Wenn ein Produkt überzeugen kann, dann wird sich auch eine grosse Anzahl von Personen dafür entscheiden. Wenn hingegen zu viele offene Fragen oder Nachteile ersichtlich sind, kaum eine öffentliche Debatte stattfindet und das Vertrauen nicht gewonnen werden kann, wird sich eine solche Lösung berechtigterweise nicht durchsetzen können. 

Nur eine Opt-in Variante garantiert, dass ein Entscheid für das eGD, nach Abwägung der Vor- und Nachteile und aus freiem Willen gefällt wurde.

Die MiM-Partei empfiehlt, der Gesetzesänderung bei einer allfälligen Volksabstimmung zuzustimmen.


Licht im eGD Datendschungel

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Tipps zum Ausfüllen des Unterschriftenbogens

Download und Druck Rechner

Wenn Du auf das PDF-Icon klickst, wird der Unterschriften­bogen (Formular oder Antrag) in einem neuen Browser­fenster geöffnet. Hier kannst Du das Dokument über das Icon oben rechts herunter­laden oder direkt ausdrucken. Die meisten Browser unterstützen auch das Ausfüllen von PDF-Dateien mit Formular­feldern und stellen dies als blaue Felder dar. Das Blau wird beim Drucken nicht mitgedruckt – Einträge, die Du in den blauen Feldern machst werden mitgedruckt.

Alternativ kannst Du mit der rechten Maus­taste (Apple mit einer Maustaste: CTRL+Maustaste) auf das PDF-Icon klicken und mit "Ziel speichern unter" den Unterschriften­bogen herunterladen.

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Download und Druck Mobiltelefon

Wenn Du auf das PDF-Icon klickst, wird der Unterschriften­bogen (Formular oder Antrag) in einem neuen Fenster geöffnet. Hier kannst Du das Dokument über das Optionsfeld (drei Linien in Firefox, Box mit Pfeil nach oben in Safari) und "Link an Gerät senden" (Firefox) oder "Drucken" (Safari) auf Deinem Drucker ausdrucken.

Alternativ kannst Du, indem Du lange auf das PDF-Icon klickst, das Dokument downloaden und dann über dein Dateisystem auswählen und ausdrucken.

Unterschriften aus einer Gemeinde

Für jede Gemeinde musst Du einen separaten Unterschriften­bogen verwenden und die Gemeinde oben eintragen. Unterschriften von im Fürstentum Liechtenstein stimmberechtigten Personen, die nicht in der auf dem Unterschriften­bogen angegebenen Gemeinde wohnen, werden nicht gezählt.

Individualisieren

Du kannst in dem Unterschriften­bogen vor dem Ausdrucken bereits Deine Gemeinde und/oder Personen eintragen. In dem Antrag (Opt-out Formular) kannst Du bereits alle Deine Daten eintragen. Wenn Du den Antrag auf dem Computer ausfüllst, wird zusätzlich Dein Absender im Adressfeld übernommen.

Druckereinstellungen

Das bestmögliche Druck­ergebnis erhältst Du, wenn Du den Unterschriften­bogen mit folgenden Drucker­einstellungen ausdruckst: Quer­format, tatsächliche Grösse, randloser Druck und optimale Qualität.


Elektronisches Gesundheitsdossier
Kevin Marxer 18 September, 2023
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eGD