Pressemitteilungen

der Partei Mensch im Mittelpunkt

Original Interview Vaterland: Aktuelle Ausrichtung der MiM-Partei

Am 10.01.2024 hat uns das Vaterland um ein Interview gebeten, dem wir in schriftlicher Form zugesagt haben. Am 15.01.2024 haben wir unter Einhaltung der maximalen Zeichen sämtliche Fragen beantwortet. Leider wurde der Beitrag nicht im Originalwortlaut als Interview veröffentlicht. Nachfolgend die Original Fragen mit unseren Antworten.

Mit der Abstimmung zu 2G ist MiM im Herbst 22 ein politischer Erfolg gelungen. Seither ist es allerdings – abgesehen von gelegentlichen Blog-Einträgen – still um die Partei geworden. Welche Ambitionen hat MiM noch, sich als politische Partei zu etablieren?
Unsere Ambition besteht darin, das politische Geschehen zu beobachten und zu kommentieren. Auf diese Weise unterstützen wir politische Vorstösse, die unserem Leitbild entsprechen. Wenn nötig greifen wir durch direktdemokratische Mittel selbst ein. Aktuell setzen wir uns für die „Abänderung des Gesetzes über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG)“ und gegen die Photovoltaikpflicht sowie die Verschärfung des Baugesetzes ein.
Wir unterstützen auch den Vorstoss zur „Volkswahl der Regierung“. Es ist davon auszugehen, dass damit eine bürgernahe Politik gestärkt wird und so weniger durch das Volk korrigierend über Referenden und Initiativen eingegriffen werden muss. Die Stärkung des Souveräns ist ein Qualitätsmerkmal und die „Volkswahl der Regierung“ ein Vertrauensbeweis in die Bevölkerung.

Wie viele Mitglieder hat MiM aktuell?
Unsere Mitgliederzahlen und Vereinsinterna behandeln wir vertraulich. Wir werden auch durch viele Nichtmitglieder finanziell und mit aktiver Mitarbeit unterstützt. Wir bedanken uns bei allen Personen und Organisation, die uns aktiv durch Ihre Mitarbeit und/oder durch Spenden unterstützen.

Auf der eigenen Website und in sozialen Medien hat sich MiM hin und wieder mit Beiträgen zu Wort gemeldet. Politisch aktiv sind Sie seit der 2G-Abstimmung aber nicht mehr geworden. Ist hier etwas in Planung oder beschränkt man sich nun auf das Publizieren?
Medien und Wirtschaft sind oft enger mit Politik verknüpft als angenommen. Direktdemokratische Mittel (Umfragen, Volksabstimmungen, Wahlen, Referenden, Initiativen und Petitionen) sind ein wesentlicher und wichtiger Feedbackmechanismus der Öffentlichkeit an die politischen Machthabenden.
Über Blogartikel, Podcasts und Interviews stellen wir eine klare, für alle zugängliche und genaue Berichterstattung zu aktuellen Themen u.a. aus den Bereichen Gesundheit, Wirtschaft, Umwelt und Medien bereit. Mit Mediencheck.li blicken wir auf die internationale seriöse Berichterstattung und veröffentlichen gezielt Themen und Meinungen, die in den inländischen Medien gar nicht aufgegriffen werden oder inhaltlich zu kurz kommen.

Wird MiM bei den Landtagswahlen 2025 antreten? Falls ja, haben Sie bereits mit der Kandidatensuche begonnen? Was wäre Ihr anvisiertes Wahlziel?
Eine Kandidatur bei den Landtagswahlen seitens der MiM-Partei ist nicht ausgeschlossen.
Es hat sich gezeigt, dass politische Veränderungen nicht zwingend eine Vertretung im Landtag erfordert. Wir sehen uns als Plattform für Informationen und aktive Beteiligung, unabhängig von formellen politischen Strukturen. Alle unsere Aktivitäten haben das Ziel einer gut informierten Öffentlichkeit, die für die Demokratie von entscheidender Bedeutung ist. Demokratien verfügen über Mechanismen der Selbstverbesserung. Die gute Qualität einer Demokratie verlangt die aktive Mitarbeit aller Bürgerinnen und Bürger, denn die Grenze zwischen Demokratie und Autoritarismus ist schlecht bewacht.

Nach der Abstimmung hiess es, man wolle sich anderen Themen widmen. Betrachtet man Ihre Website, ist das Thema Pandemie und Impfung nach wie vor sehr präsent, vereinzelt gibt es Beiträge zu politischen Vorstössen anderer. Mit welchen Schwerpunkten will MiM eine potenzielle Wählerschaft von sich überzeugen?
Wie aus den Beiträgen auf www.mim-partei.li zu entnehmen ist, befasst sich die MiM-Partei mit aktuellen politischen Themen.
Es geht uns nicht primär darum eine Wählerschaft zu überzeugen, sondern politische Vorstösse aus dem Volk zu fördern oder selbst anzustossen.
Es ist richtig, dass die MiM-Partei wie die Mehrheit des Landtages eine umfassende Aufarbeitung der Coronazeit als unabdingbar sieht, da dieses Thema nicht als abgeschlossen betrachtet werden darf. Es ist unerlässlich aus diesem Ereignis Lehren zu ziehen, um Fehler (z.B. Rechts- und Verfassungswidrige 2G-Regel) nicht zu wiederholen. Die aus öffentlicher Hand geförderten liechtensteinischen Leitmedien greifen diese Themen nicht im Sinne einer pluralistischen Berichterstattung auf.

Wo sieht sich MiM mittelfristig in der Parteienlandschaft?
Die MiM-Partei sieht sich kurz, mittel und langfristig als politisch aktiven Verein mit dem Ziel, das politische Geschehen aktiv mittels des Einsatzes direktdemokratischer Mittel, der Unterstützung von politischen Vorstössen aus dem Volk und einem Beitrag zur Meinungsbildung mitzugestalten.

Schriftliches Interview in der Originalfassung vom 15.01.2024
Vorstand MiM-Partei


Neue Plattform für Umfragen

Seit dem 24.06.2023 ist eine neue Plattform der MiM-Partei online.
Auf UMFRAGEN.LI können Bürgerinnen und Bürger an Umfragen zu allgemeinen Themen, insbesondere zu den Themen­bereichen Gesundheit, Bildung, Wirtschaft, Kultur, Umwelt, Aussenpolitik, Justiz, Wissenschaft, Finanzen, Infrastruktur, Medien, Landwirtschaft und allgemeinpolitischen Themen teilnehmen.

Die Auswertungen werden in Form von redaktionellen Beiträgen aufbereitet und ebenfalls über UMFRAGEN.LI zur Verfügung gestellt. Neue Umfragen und Auswertungen werden hauptsächlich über die Social-Media-Kanäle der MiM-Partei kommuniziert.
„Wir sind davon überzeugt, dass wir durch die Nutzung von UMFRAGEN.LI eine bessere Basis für eine erfolgreiche politische Arbeit schaffen können. Die Meinungen und Bedürfnisse aller Bürgerinnen und Bürger aktiv abzuholen und zu berücksichtigen, ist die Grundlage für eine demokratische Gesellschaft“, so Kevin Marxer, Vorstand der MiM-Partei.

Die erste Umfrage auf der neuen Plattform widmet sich dem Thema "Meinungsfreiheit vor, während und nach der Corona Pandemie". „Wir laden alle Bürgerinnen und Bürger herzlich ein, unsere neue Website zu besuchen und an den Umfragen teilzunehmen.“

27.06.2023
Vorstand MiM-Partei


2G bleibt gesetz- und verfassungswidrig

52,7 % der stimmberechtigten liechtensteinischen Bevölkerung haben sich gegen die 2G-Gesetzesvorlage entschieden (Stimmbeteiligung: 66,8 %).
(Vgl.: Ergebnisse der Abstimmung vom 18. September 2022 - Gesetzliche Grundlage für 2G-Regelung. In: https://www.t.ly/9WL6, Link gekürzt, zugegriffen am 18.09.2022.)

Durch den Normkontrollantrag (444 Personen) und das Referendum (3572 Personen) wurde die Abstimmung ermöglicht. Im Gegensatz zur Schweiz kann zukünftig im Fürstentum Liechtenstein kein 2G als Massnahme zur Bekämpfung einer Pandemie eingeführt werden.

Die Vernunft hat gesiegt

Die Menschen sind wach und aufmerksam wenn es um die ungerechtfertigte Beschneidung ihrer Freiheitsrechte geht. Sie haben sich in der Mehrheit gegen eine willkürliche und diskriminierende Massnahme und für sachliche Argumente entschieden.
Wir müssen uns länderübergreifend immer mehr die Frage stellen, ob politischer Tatendrang der teils widersprüchlich ist und oft evidenzbasierte Argumente vermissen lässt, zu unverhältnismässigen Freiheitseinschränkungen und einer Spaltung der Gesellschaft führen darf.

Demokratische Rechte bleiben erhalten

Fakt ist, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über etwas abstimmen mussten, das in einem rechtsstaatlichen System selbstverständlich ist. Wer in einem Rechtsstaat elementare Bürgerinnen- und Bürgerrechte einschränken möchte, muss zunächst die Notwendigkeit dafür belegen und evidente Nachweise für die Wirksamkeit der geplanten Massnahmen erbringen.
Für die Regierung scheint die Begründung: „sich alle Möglichkeiten offen halten“ ausreichend zu sein, um ein derart einschneidendes Gesetz zu legitimieren: „Um so etwas wie die Wirksamkeit einer Massnahme geht es hier eben genau nicht, sondern rein um die Möglichkeit ...“ (Frick Manuel: TV-Podiumsdiskussion zu 2G. 24. August 2022, hier ab Minute 48:16)

Keine der Losungen der Regierung basierte auf Fakten. Es handelte sich ausschliesslich um Meinungen. Jetzt, nachdem das Volk entschieden hat, wird ihm Corona Müdigkeit unterstellt und die Fähigkeit sachliche Argumente zu verstehen abgesprochen (Vgl.: O.V. mit einem Zitat von Frick Manuel: 2G-Grundlage mit 52,7 Prozent abgelehnt. Radio Liechtenstein, 18.09.2022 In: https://www.t.ly/3JxuE.). Doch Politik und Wissenschaft leben aus dem Diskurs und müssen auch immer wieder Kritik verlangen und auch ertragen.

Im Bericht zur Umfrage des Liechtenstein-Instituts wird deutlich: „Die allermeisten hatten keine Mühe, zu einem Entscheid zu gelangen. Es stand ohnehin meist von vorneherein unerschütterlich fest.“ (Schädler, Patrick hier als Zitat von Milic Thomas: Hoffnung war ein wesentlicher Grund für das Nein. In: Liechtensteiner Vaterland vom 21. September 2022, S. 3 und https://www.t.ly/pw5F, zugegriffen am 21.09.2022.) und „Ungeimpfte lehnten die Vorlage mit 99 Prozent fast ausnahmslos ab“ (Ebd.). Das zeigt: Bei persönlicher Betroffenheit wird Manipulation und die Bedrohung der Meinungsfreiheit eindeutig bemerkt und die Menschen sind bereit, die eigene Komfortzone zu verlassen.
Gemäss der Umfrage sind es jedoch die „2G-kritischen Geimpften“ (Fritz, Daniela: Entschieden haben die Abstimmung die 2G-kritischen Geimpften. In: Volksblatt vom 21. September 2022, S. 5 und https://www.t.ly/tyFY, zugegriffen am 21.09.2022), die den Ausschlag für das Abstimmungsergebnis gaben, denn auch „31 Prozent der Geimpften empfand die Regelung als unzulässige Diskriminierung von ungeimpften Personen“. (Ebd.) Die Vermutung liegt nahe, dass ein mögliches Szenario von regelmässigen Impfungen zu dieser Begründung geführt hat.

Offener Diskurs und Beschaffung solider Daten

Wenn Meinungen als Wissen ausgegeben und wenn die Ansichten und Hypothesen von anderen diskreditiert und verunglimpft werden, ist der öffentliche Diskurs nicht mehr möglich.

Es wird Zeit, Daten zu allen Aspekten von Corona zu erheben:

  • Anzahl der Infektionen
  • Anzahl der Erkrankungen
  • Schwere der Erkrankungen
  • Anzahl der Impfungen
  • Anzahl der Impfschäden und Nebenwirkungen
  • Anzahl der schweren Verläufe

Wir müssen uns mit folgender Frage beschäftigen:
Warum ist es den führenden Parteien und Politikern so wichtig Bürgerinnen und Bürger bei unklarer oder unvollständiger Sachlage zu entmündigen?

Liechtenstein wäre prädestiniert um „auf kleinem Raum“ eigene Studien durchzuführen, deren Aussagekraft über die Grenzen Liechtensteins hinaus Beachtung finden würden. Die Voraussetzungen sind ideal und würden den Bürgerinnen und Bürgern Gewissheit, Sicherheit und Vertrauen bringen.

In Zukunft müssen Fakten zählen

Wir können mit Rücksicht auf unsere Mitmenschen und die eigene Gesundheit unsere Entscheidungen selbst treffen.
Jetzt gilt es zu reflektieren und Konzepte auf den Weg zu bringen, wie in Zukunft nachhaltig mit Pandemien umgegangen werden soll.

Wir werden auch in Zukunft, wenn notwendig, die Möglichkeiten des Normkontrollantrages, der Gesetzes- und Verfassungsinitiative, des Referendums und der Volksabstimmung zur Wahrung der Menschlichkeit in Vertretung des Volkes nutzen.

29.09.2022
Vorstand MiM-Partei


In seinem Post/Tweet vom 19.08.2022 empfiehlt der Journalist David Sele besser seinen Bild­vorschlag für einen Beitrag der MiM-Partei zu verwenden. Er unterstützt damit Sexismus und die Darstellung einer Frau als Sex­objekt. Er unterstellt der MiM-Partei ähnlich bzw. gleich zu handeln. Eine sachlich, neutrale und nicht meinungs­gefärbte Bericht­erstattung ist so nicht möglich.

2G – Unübliche Bericht­erstattung im Volksblatt

Zu der aktuellen E-Mail vom 13.09.2022 der Chef­redaktion der Liechtensteinischen Volksblatt AG, in der uns mitgeteilt wird, dass man keine unserer Stellungnahmen oder Leser­briefe veröffentlichen möchte sowie uns belehrt, dass es unüblich sei, das Volksblatt nicht am Abstimmungs­sonntag zu eventuellen Treffen einzuladen, möchten wir nachfolgend Stellung nehmen.

Grundsätzlich ist zu erwarten, dass ein Leit­medium, insbesondere dann, wenn es sich in einer "faktischen Monopol­situation" befindet und teilweise von staatlichen Mitteln abhängig ist, umso mehr seiner Pflicht der ausgewogenen Bericht­erstattung nachkommt (Meinungspluralismus).

  1. Unüblich ist eine einseitige Bericht­erstattung (Informations­freiheit), die aus einer Vielzahl von Argumenten offen­sichtlich eine einzige Aussage versucht als Schwach­punkt heraus­zuarbeiten und permanent repetiert.
  2. Unüblich ist es, persönliche Meinungen (Kommentare) nicht von Fakten zu trennen.
  3. Unüblich ist es, Stellungnahmen und/oder Lesendenbriefe zu Fehl­interpretationen insbesondere im Zuge eines Wahl­kampfes zu einer Volks­abstimmung, nicht zu veröffentlichen oder zumindest darauf einzugehen und die Gründe hierzu nicht zeitnah mitzuteilen.
    (E-Mail vom 08.09.2022, Leserbrief via Website vom 09.09.2022 mit Nachweis als Screenshot und E-Mail vom 10.09.2022 mit Stellungnahmen zur aktuellen Bericht­erstattung ohne Antwort bis 13.09.2022; Veröffentlichung in der lie:zeit am 11.09.2022, abrufbar unter https://www.t.ly/gHks (Link gekürzt): 2G – Nachhilfe in Zitiertechnik.)
  4. Unüblich ist es, die eigene Darstellung als einzige Wahrheit zu verkaufen und auf stichhaltige, sachlich korrekte Argumente nicht einzugehen.
    (Pressemitteilung vom 08.09.2022, abrufbar unter https://www.t.ly/HY4K (Link gekürzt): 2G - Nachhilfe in Zitiertechnik)
  5. Unüblich ist es, dem Vorstands­vorsitzenden Kevin Marxer Aussagen in den Mund zu legen, die so nie gegenüber dem Volksblatt gemacht wurden.
  6. Unüblich ist es, schriftliche Interviews abzulehnen und ohne überhaupt Fragen gestellt zu haben, einen entsprechenden Erkenntnis­gewinn in Frage zu stellen:
    „Es ist somit nicht davon auszugehen, dass durch ein schriftliches Interview mit der MiM-Partei ein Erkenntnis­gewinn für unsere Leserinnen und Leser entstanden wäre.“
    (O. V.: Kein Interview mit der MiM-Partei zur 2G-Abstimmung. In: https://www.t.ly/7Sf9 (Link gekürzt), zugegriffen am 10.09.2022)
    Interview­anfragen wurden durch die MiM-Partei nicht abgelehnt, sondern im konkreten Fall die schriftliche Form aus zeitlichen Gründen angefragt/vorgeschlagen:
    "Wäre es für Dich denkbar, dass Du uns die Fragen zusendest und wir diese schriftlich beantworten?"
    (E-Mail vom 18.08.2022)
  7. Unüblich ist es, wenn ein Redakteur im Namen des Volksblattes frauen­verachtende und sexistische Kommentare in Zusammenhang mit der MiM-Partei in den sozialen Medien streut.
    (siehe Bild)
  8. Unüblich ist es, dass die Geschäfts­leitung der Liechtensteinischen Volksblatt AG es nicht für notwendig hält zu der Thematik (7.) Stellung zu nehmen und weiterhin davon ausgeht, dass Ihr Mitarbeiter tatsächlich neutral über den Sach­verhalt berichten kann.
    (E-Mail an Geschäfts­führung Liechtensteinische Volksblatt AG vom 24.08.2022)
    Die Geschäfts­leitung der Liechtensteinischen Volksblatt AG unterstützt einen Mitarbeiter, der dem Ansehen seines Berufsstandes schadet.
  9. Unüblich ist es, Zeit von nur 4 h für eine Stellungnahme zu gewähren und dann trotz rechtzeitiger Beantwortung die Stellungnahme nicht zu veröffentlichen:
    "(.. Die Aussage, wir hätten unzulässig manipulierte Zitate verwendet) spiegelt ausschliesslich Deine Meinung wieder. Du hast keinerlei Belege dafür. Wie Du schreibst: „(..) der Satz (KANN) nur als Fazit der 3G Studie gewertet werden, (..).“ Du wirst sicherlich dazu – so wie wir – Personen kontaktiert haben, die die entsprechende fachliche Kompetenz besitzen."
    (E-Mail-Korrespondenz mit Volksblatt vom Dienstag, 6. September 2022, 16:14 Uhr)

Üblicherweise informieren wir Medien, die sich an den Journalisten­kodex halten, zeitnah über aktuelle Ereignisse und stehen ggfs. bei tagesaktueller Bericht­erstattung (z. B. Ausgang von Referenden und Volks­abstimmungen) per Telefon oder persönlich zur Verfügung.

Aufgrund der oben genannten Erfahrungen scheint die Liechtensteinische Volksblatt AG nicht bereit zu sein, sich

  • der Wahrheits­suche,
  • der Informations­freiheit,
  • dem Meinungs­pluralismus,
  • der Trennung von Fakten und Kommentaren,
  • der Quellen­bearbeitung,
  • der angemessenen Verwendung von Illustrationen,
  • der Anhörung bei Vorwürfen 

zu verpflichten und sich an Vereinbarungen

  • zu Interviews (Veränderung des Sinnes),
  • der Autorisierung der zur Publikation vorgesehenen Inhalte sowie 
  • der Berichtigungs­pflicht

zu halten und auf der Leserbrief­seite einen grösst­möglichen Frei­raum zuzugestehen.
(Vgl. o. V.: Richtlinien zur "Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten". In: https://www.t.ly/UsKK (Link gekürzt), zugegriffen am 15.09.2022)

Wenn wir es richtig verstanden haben, ist das Volksblatt an einer Richtig­stellung sowie der Veröffentlichung unserer Stellungnahmen und Leserbriefe nicht interessiert. Dem entnehmen wir, dass auch in Zukunft an einer ausgewogenen Bericht­erstattung kein Interesse besteht. 

17.09.2022
Vorstand MiM-Partei

2G - Nachhilfe in Zitiertechnik

Stellungnahme/Richtigstellung zum Volksblattartikel vom 25.08.2022 „Kein Bezug zu 2G: MiM verfälscht Zitat aus Corona-Evaluation“ und „Manipuliertes Zitat schafft es in die Abstimmungsbroschüre“ vom 07.09.2022 von David Sele

Ein Zitat ist manipuliert, wenn es nicht korrekt zitiert wurde. Das Zitat aus dem Bericht des Deutschen Sachverständigenausschusses wurde durch die MiM-Partei korrekt zitiert und würde jede Plagiatsprüfung einer Dissertation bestehen, denn die aufgrund der Verständlichkeit hinzugefügten Wörter sind mit eckigen Klammern deutlich gekennzeichnet (https://www.scribbr.de/wissenschaftliches-schreiben/klammer/).

Die nun mehrfach von einem Redakteur des Volksblattes mit erhobenem Zeigefinger und manipulativen Überschriften veröffentlichten Artikel basieren auf der Meinung des Redakteurs, dass Abschnitte, Unterabschnitte und Absätze in einer wissenschaftlichen Ausarbeitung beliebig gesetzt werden können. Dem ist nicht so:
Gemäss den Richtlinien für wissenschaftliche Ausarbeitungen: „Ein Absatz besteht aus einer Kernidee, die durch 1 – 2 Kernsätze dargestellt wird.“ (https://www.scribbr.de/wissenschaftliches-schreiben/abschnitte-und-absaetze/) ist davon auszugehen, dass ein Absatz in einer wissenschaftlichen Ausarbeitung einem Gedanken bzw. einer Kernidee gewidmet ist. Der letzte Satz in einem Absatz stellt daher in der Argumentation zumeist ein Fazit bezüglich des gesamten Absatzes bzw. der Kernidee dar.

Falls der Deutsche Sachverständigenausschuss eine Differenzierung zwischen den beiden in besagtem Absatz herangezogenen Studien gemacht haben sollte, müssten die beiden Bereiche des Absatzes gemäss der Richtlinie in zwei Absätzen angeführt sein. Das ist jedoch nicht der Fall.

Die Anfrage der MiM-Partei an den Redakteur des Volksblattes hinsichtlich seiner Nachweise, dass sich der im Fokus stehende Satz des Deutschen Sachverständigenausschusses – entgegen aller Richtlinien zur Schreibgestaltung wissenschaftlicher Arbeiten – tatsächlich nur auf die Hälfte des Absatzes bezieht oder dass der Satz in der Originalstudie von López-Güell et al. eindeutig nachweisbar vorhanden ist, konnte der Redakteur bis heute nicht belegen und bleibt daher eine Meinung einer einzelnen Person.

Der letzte Absatz und damit der Zusammenfassung des oben genannten Kapitels „6.1.1.2. DIE WIRKUNG VON 2G-/3G-BESCHRÄNKUNGEN AUF DAS PANDEMIEGESCHEHEN“ zur „Bewertung der Reformbedürftigkeit und Handlungsempfehlungen“ ist dahingehend aufschlussreich: Hier wird 2G und 3G im gleichen Atemzug genannt und das Fazit ist für 2G und 3G identisch: „Aufgrund der defizitären Datenlage zur Wirksamkeit der 2G/3G-Regeln hinsichtlich der Reduktion der Infektionszahlen und der Hospitalisierungsrate kann keine klare wissenschaftliche Aussage zur Wirksamkeit – vor allem über den Zeitraum von 3 Monaten hinaus – getroffen werden."

Es gibt keine eindeutigen Nachweise dafür, dass 2G wirksamer ist als 3G. Wenn das der Fall wäre, würde der Deutsche Sachverständigenrat demgemäss eine Unterscheidung und mit Sicherheit eine Empfehlung in Richtung 2G ausgesprochen haben. Das ist bis heute nicht der Fall.

Wenn besagter Redakteur hierzu weiterhin eine andere Meinung vertreten möchte und der MiM-Partei eine Fehlinterpretation unterschieben möchte, bitten wir um Belege. Und insbesondere einen Nachweis dafür, dass 2G hinsichtlich der Verhinderung von Hospitalisierungen eine grössere Wirkung haben soll als 3G.

08.09.2022
Vorstand MiM-Partei

Stellungnahme zum Volksblattartikel vom 20.08.2022 „Nein-Argumente von MiM basieren auf Hoffnung“ und „Stimmenfang mit falsch interpretierter Statistik“ von David Sele

Unsere Argumente basieren nicht auf Hoffnung!

Wir stützen unsere Argumente auf folgende Quellen:
1. Evaluation der Rechtsgrundlagen und Maßnahmen der Pandemiepolitik. Hrsg. Sachverständigenausschuss des deutschen Bundesgesundheitsministeriums, 30.06.2022
2. Schriftliche Anfrage an Dr. med. Jochen Steinbrenner, Vorsitzender der Geschäftsleitung Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland.
3. Bericht zum spitalbasierten COVID-19-Sentinel Überwachungssystem. Hrsg. Schweizerische Eidgenossenschaft, 25.07.2022

Alle Argumente: https://www.mim-partei.li/referenden-volksabstimmungen

Die Aussage, dass „.. Marxer schlicht davon aus (geht), dass dieser Ernstfall nicht eintritt.“, wurde nicht getroffen. Es wurde über die Sinnhaftigkeit der 2G-Regel diskutiert. Kevin Marxer hat stichhaltige Argumente dafür angeführt, dass selbst in einem Ernstfall 2G keinen Sinn macht und somit kategorisch auszuschliessen ist.

Die Aussage „Marxer und MiM haben sich eine Auswertung herausgepickt, die zur Untermauerung ihrer These, die Impfung sei nutzlos, ungeeignet ist“ ist falsch. Es wurde in der Sendung über die Intensivbettenbelegung und nicht über die Sinnhaftigkeit einer Impfung gesprochen.

In dem Artikel „Bei der 2G Abstimmung geht es nur um eine einzige Frage“ (Vaterland, 18.08.2022) bezieht sich Manuel Frick auf die Situation im Dezember 2021 und trifft die Aussage, dass „die Intensivplätze .. praktisch ausschliesslich durch Ungeimpfte besetzt (waren)“. Heute stimmt diese Aussage nachgewiesenermassen bezogen auf die „Ausschliesslichkeit“ nicht mehr. Betrachtet man den Zeitraum April bis Mai 2022 belegen mehr Geimpfte als Ungeimpfte die Intensivbetten in den erfassten Spitälern.

Richtig ist: Bei Betrachtung insbesondere der vulnerablen Altersgruppen und bei Gegenüberstellung der Geimpften in der Bevölkerung in Bezug zum Anteil der Intensivbettenbelegung, ist die Impfung auf Basis der Statistik hilfreich.
Um die Aussage, „dass ausschliesslich Ungeimpfte die Intensivbetten belegen“ in Bezug auf die „Ausschliesslichkeit“ unter aktuellen Gesichtspunkten zu widerlegen, ist die Anzahl aller nicht geimpften Personen (28) und aller mindestens einmal geimpften Personen (61) im beschriebenen Zeitraum von 2 Monaten in Korrelation zu den Anteilen der geimpften und nicht geimpften Bevölkerung zu setzen.

22.08.2022
Vorstand MiM-Partei

Stellungnahme zum Landtagsentscheid vom 29.06.2022 zum Thema 2G-Regelung

Der Antrag von Thomas Rehak (DpL), dass der Landtag vor der Einführung von 2G konsultiert werden muss, wird mit 3 Stimmen nicht angenommen. Das heisst, dass sich der Landtag selbst das Mitspracherecht entzogen hat und der Aufgabe als Kontrollorgan und Volksvertretung nicht nachkommen möchte.
Der Antrag auf eine Volksabstimmung von Herbert Elkuch (Dpl) wird mit 9 Stimmen nicht angenommen. Somit hat sich der Landtag nicht nur des eigenen Mitspracherechts beraubt, sondern wünscht auch keine Mitsprache des Volkes.

Das Volk muss somit selbst aktiv werden, da die Volksvertretung dies nicht tut.

Der Antrag von Sascha Quaderer (FBP), dass die 2G-Regel nur für Personen ab 16 Jahren eingeführt werden kann, wird mit 12 Stimmen nicht angenommen. Somit wird einmal mehr zu Lasten von Kindern und Jugendlichen entschieden, obwohl die fatalen psychischen Folgen für diese Generation bekannt und dokumentiert sind.

Der Antrag von Sascha Quaderer (FBP), die Geltungsdauer auf den 30. April 2023 (anstatt 30. Juni 2023) zu kürzen, wird mit 6 Stimmen nicht angenommen. Selbst eine geringfügige Änderung, die Zuversicht geben würde, findet keine Mehrheit. Somit schwebt das Damoklesschwert bis zum Sommer 2023 über der Bevölkerung.
Wir werden uns dieser Herausforderung annehmen und informieren nach entsprechender Vorbereitung.

Auf die Frage des Landtags an die Regierung, ob es mittlerweile Rechtsfälle mit Schadensersatzanspruch gibt, die sich auf das Urteil beziehen, konnte die Regierung keine Antwort liefern.

Impfpflicht durch die Hintertüre

Anstatt aus aktueller Sicht auf Basis wissenschaftlicher Fakten und Erfahrungen (es wurde keine einzige Fachperson angehört) die 2G-Regel neu zu bewerten, wird ein Urteil, das die 2G-Regelung zum damaligen Zeitpunkt als verfassungs- und gesetzeswidrig darstellt, herangezogen, um eine Art Unterwürfigkeit aufgrund des Zollvertrages zu zelebrieren. Heute sind wir klüger und können nachweisen, dass die 2G-Regelung absolut keinen Vorteil brachte. Eine Entscheidung wurde nicht anhand von Fakten, sondern anhand der Tatsache getroffen, dass man Angst haben könnte, dass man nicht die Intensivbetten der schweizerischen Nachbarn nutzen könnte, wenn es wieder zum Einsatz der 2G-Regel in der Schweiz kommen würde und dann Partnerkrankenhäuser mit Intensivbetten die Aufnahme verweigern würden, weil man keine 2G-Regelung im eigenen Land, das keine Intensivbetten vorhalten kann, umgesetzt hätte.
Die Möglichkeit einer indirekten Impfpflicht derart durch die Hintertüre einführen zu wollen und sogar das Argument vorzubringen, man würde Menschen mit der 2G-Regelung vor dem Tod schützen, ist perfide. Bei einer Gesetzesänderung, die es der Regierung ermöglicht, Bürgerinnen und Bürger in ihren Grundrechten zu beschränken, muss das Volk selbstverständlich abstimmen und sachlich und fachlich korrekt informiert werden.

29.06.2022
Vorstand MiM-Partei

Fahrplan und Ziele 2022

Möglichkeiten der politischen Einflussnahme

Obwohl unsere junge Partei derzeit noch in keinen Gremien vertreten ist, kann trotzdem politische Arbeit geleistet werden. Dies mit der Bildung von Arbeitsgruppen, der Erarbeitung nötiger Grundlagen für die politischen Themen und einer fortlaufenden Information an alle Interessierten. Die gewonnenen Erkenntnisse können dann entweder medial gestreut werden, oder als Grundlage für Petitionen oder auch Initiativen dienen. Ebenso sieht die Partei Potential in öffentlichen Veranstaltungen für einen themenbezogenen Informationsaustausch. Der Vorteil einer (noch) nicht in Gremien eingebundenen Partei besteht darin, dass der Fokus auf die Bereiche gerichtet werden kann, die primär im Interesse der Partei liegen. Dies begünstigt ein freies Arbeiten und ermöglicht durchaus die Einflussnahme im Bereich einer Opposition.

Themen und Programm 2022

Coronakrise

Die Partei hat zu der Coronakrise klar Stellung bezogen und vertritt die Ansicht, dass auch, oder gerade in Krisensituationen das Mitspracherecht und die Selbstbestimmung Bestand haben müssen. Wir sehen die Aufgabe der Politik in einer sachlichen und seriösen Aufklärung der Bevölkerung, in der Erarbeitung von verständlichen und nachvollziehbaren Empfehlungen und im Aufbau und der zur Verfügungstellung der nötigen Mittel und Infrastrukturen. Mit dem Artikel 10 Abs.2 der Verfassung, ist die Möglichkeit zum Einsatz von Notverordnungen über maximal sechs Monate gegeben. In einer Krise von grosser Tragweite, kann eine Notverordnung genutzt werden, um die oben genannten Vorarbeiten zu leisten. Danach ist die Bevölkerung selbst in der Lage, die vorgegebenen Empfehlungen umzusetzen. Die Limitierung von Notverordnungen auf sechs Monate soll zudem verhindern, dass über dieses Mittel eine zeitlich unbegrenzte Einschränkung der Verfassungsrechte möglich wird. Mit der Aufhebung fast aller Massnamen am 16.02.2022 ist offensichtlich auch die Regierung der Ansicht, dass die vorher verordneten Massnahmen nicht mehr zu rechtfertigen sind. Somit rückt dieses Thema vorerst in den Hintergrund. Natürlich wird die Partei das Geschehen weiter beobachten und Daten rund um dieses Thema sammeln. Die vergangenen zwei Pandemiejahre sollen (auch selbstkritisch) rekapituliert werden, um künftig auf solche Szenarien vorbereitet zu sein, um wenn nötig, schnell eingreifen zu können.
Siehe hierzu unser Blogbeitrag: Wieso die 3G-/2G-Regel und jede Art von Impfdruck unbegründet ist

Neue Wege in der Energieversorgung

Wie erstmals am 06.02.2022 auf Telegram mitgeteilt, möchten wir uns mit dem Thema einer nachhaltigen und möglichst autonomen Energieversorgung beschäftigen. Die derzeitige Ukraine-Krise zeigt leider zu deutlich, wie problematisch eine starke Abhängigkeit auf ausländische Energielieferanten sein kann. Vorab besteht die Aufgabe darin die aktuelle Lage zu analysieren, Kenntnisse über mögliche Energieträger und Quellen zu erlangen und daraus Schlüsse zu ziehen für mögliche Szenarien. Uns ist durchaus bewusst, dass dieses Thema sehr umfangreich und komplex ist und einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Ziel ist es, erste Resultate innert Jahresfrist präsentieren zu können.
Siehe hierzu unser Blogbeitrag: Neue Wege in der Energiepolitik

Mitgliedschaft und Arbeitsweise

Natürlich freuen wir uns über möglichst viele Mitwirkende. Auf unserer Website kann sich jeder und jede einen Eindruck über uns, unsere Partei und unsere Werte verschaffen. Auch besteht hier die Möglichkeit den Newsletter zu abonnieren und sich als Mitglied zu registrieren. Alle Daten der Mitglieder werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt. Wir freuen uns auf einen regen Informationsaustausch und eine interessante Zusammenarbeit. Aber auch ein geselliges Beisammensein, abseits politischer Belange, soll dabei nicht zu kurz kommen.

Uns ist eine speditive und zielorientierte Arbeitsweise sehr wichtig, ganz nach dem Zitat von Theodore Roosevelt: „Tu was du kannst, mit dem was du hast, dort wo du bist.“
Der Vorstand trifft sich wöchentlich, um das weitere Vorgehen zu besprechen und klare Aufgaben zu verteilen. Ein regelmässiger Informationsfluss auf unseren Medien, ist uns sehr wichtig. Bei allen Publikationen legen wir grössten Wert auf eine saubere Recherche, belastbare Daten und genaue Quellenangaben, sowie die Einhaltung der Standards des Datenschutzes.
Siehe hierzu unser Blogbeitrag: MiM als interaktive Partei

15.03.2022
Vorstand MiM-Partei

Öffnung und Aufhebung der Massnahmen

Die fast vollständige und aus unserer Sicht überfällige Öffnung begrüssen wir sehr. Unsere Sichtweise sowie entsprechende Argumentationen und Belege finden Sie hier: Wieso die 3G-/2G-Regel und jede Art von Impfdruck unbegründet ist.

Die weiteren Schritte sehen wir in der lückenlosen Aufarbeitung der vergangenen zwei Jahre in Bezug auf Erkenntnisgewinnung und allgemein politische Entscheidungen, deren Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft sowie zukünftige Massnahmen in Zusammenhang mit dem Umgang mit Pandemien.
Wir sehen nach wie vor die Gefahr, dass zukünftigen Krankheitswellen wieder mit Verordnungen, Einschränkungen und Druck auf Ungeimpfte begegnet wird. Die Aufgabe der Politik liegt unseres Erachtens in einer fachlichen und sachlichen Aufklärung, in der Ausarbeitung von Empfehlungen und der Verbesserung der Infrastruktur.
Vernünftige und nachvollziehbare Empfehlungen werden von der Bevölkerung angenommen.
Die Selbstbestimmung und das Recht auf Information und Mitsprache sehen wir als Grundrecht, das es gilt wieder stärker zu verankern. Nachhaltige Politik sehen wir in der aktiven Kommunikation mit der Bevölkerung. Liechtenstein muss in die Lage gebracht werden eigene Daten zu erheben, Standpunkte in jede Richtung zu hinterfragen und selbstbestimmt in bestem Wissen und Gewissen im Namen des Volkes zu handeln.

23.02.2022
Vorstand MiM-Partei